
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns, hat die Abschaffung des sogenannten „Begleiteten Trinkens“ gefordert, um Jugendliche besser vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schützen.
Auf Grundlage einer aktuellen Koalitionsinitiative betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende die Notwendigkeit, das „Begleitete Trinken“ im Jugendschutzgesetz abzuschaffen. „Die gesundheitlichen Folgen eines frühzeitigen Alkoholmissbrauchs sind gravierend. Es ist an der Zeit, dass wir klare Signale setzen und Jugendliche besser schützen“, erklärte sie in der Debatte der Bremischen Bürgerschaft.
Die Abschaffung dieser Regelung sei zwar nicht die alleinige Lösung, um den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen zu verhindern. Sie sei jedoch ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit: „Wir müssen die Normalisierung und Verharmlosung des Alkoholtrinkens in Deutschland aktiv bekämpfen!“
In dem heute beschlossenen, von der SPD-Fraktion initiierten Antrag wird der Senat aufgefordert, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen, um die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige – auch in Begleitung sorgeberechtigter Personen – zu untersagen. „Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft zusammenarbeiten, um die Präventionsangebote zu stärken und Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen“, so Ute Reimers-Bruns abschließend.
In der heutigen Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft wollte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns, wissen, wie der Senat die Vorkehrungen zur Wahrung des Datenschutzes in Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA) bewertet. „Wie stellen Bund und Länder vor der bundesweiten Einführung sicher, dass alle Krankenhäuser, Arzt- und Psychotherapiepraxen rechtzeitig mit der technischen Infrastruktur ausgestattet sind? Welche Möglichkeiten für Meldung, Beratung und Unterstützung haben Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer, wenn sie Störungen, Probleme oder Datenlecks entdecken?“
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard führte dazu aus, dass die ersten Rückmeldungen der an der Erprobung teilnehmenden Leistungserbringer positiv seien. „Die Einführung der ePA in Modellregionen dient auch dem Zweck, die Anforderungen an den Datenschutz zu überprüfen. Die öffentlich gewordenen Sicherheitslücken konnten nach Auskunft der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) aktuell vollständig behoben werden.“
Zur Infrastruktur konnte die Senatorin berichten, dass nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen die technischen Voraussetzungen in den niedergelassenen Praxen bereits gegeben seien. Mit Blick auf die Krankenhäuser müssten die Softwarehersteller der Klinikinformationssysteme noch Programmierungen vornehmen. Sie hoffe aber, dass die Einführung der ePA Mitte April gesichert sei. Die Unterstützung im Falle von Störungen sei auf verschiedenen Ebenen abgedeckt.
In der Fragestunde wurde heute auch über die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Resozialisierung von Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen gesprochen. Hubertus Hess-Grunewald, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, stellte folgende Fragen an den Senat: „Wie hat sich der Einsatz von Informationsterminals für die Kommunikation innerhalb der JVA seit ihrer testweisen Einführung im Frühjahr 2023 entwickelt? Wie gestaltet sich die Planung eines politisch angestrebten Internetzugangs für alle Gefangenen? Und welche Bedeutung misst der Senat der digitalen Teilhabe für eine gelingende Resozialisierung von Gefangenen bei?“
Wie der Staatsrat für Justiz und Verfassung, Björn Tschöpe, ausführte, habe sich für die JVA Bremen die Möglichkeit eines testweisen Betriebs von drei digitalen Kommunikationsterminals ergeben. Die Evaluation des Testbetriebs habe dabei zwar Chancen, aber auch Risiken in der Nutzung aufgezeigt. Die Terminals seien daher nach der Testphase wieder außer Betrieb genommen worden. Insgesamt habe das Projekt aufgezeigt, dass für eine Digitalisierung des Justizvollzugs – sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Gefangenen – eine umfassende Planung unter dem Blickwinkel von modernen und sicheren „end-to-end“-Lösungen notwendig sei. Diese seien jedoch mit der Schaffung von kostenintensiven Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren verbunden. Ein geregelter Internetzugang von Gefangenen müsse sich also in die erforderliche Verwaltungsmodernisierung einfügen.
Im Hinblick auf digitale Teilhabe zur Resozialisierung, so der Staatsrat, werde derzeit die Nutzung der Lernplattform „elis“ (e-Learning im Strafvollzug) ausgeweitet. Gefangene bestimmter Vollzugsabteilungen würden hier jeweils einen eigenen PC-Raum für den Zugriff auf die Plattform erhalten. Neben dem Zugriff auf klassische Bildungsangebote biete elis dabei einen sicheren Zugriff auf Nachrichtenportale und Mediatheken sowie auf digitale Inhalte der Haftentlassungsvorbereitung. Sollte sich die Nutzung bewähren, sei eine flächendeckende Ausweitung in der JVA geplant.
„Welche Gefahren sieht der Senat in der Veröffentlichung von bearbeiteten und KI-generierten Fotos und Videos im Kontext von Schönheitsidealen und Fake News, insbesondere für junge Menschen? Wie bewertet der Senat die Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht, die es bereits in anderen Ländern wie Frankreich und Norwegen gibt? Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat im Hinblick auf die Sensibilisierung junger Menschen?“ Diese Fragen stellte Sülmez Çolak, medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, heute im Rahmen der Fragestunde.
Staatsrätin Kirsten Kreuzer teilte die Bedenken der SPD-Abgeordneten: „Sofern junge Nutzerinnen und Nutzer den Unterschied zwischen generierten Darstellungen und der Realität nicht erkennen, kann der psychische Druck entstehen, einer idealisierten äußeren Erscheinung entsprechen zu wollen.“ Als weiteres, wachsendes Problem im digitalen Raum nannte sie nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes.
Nutzerinnen und Nutzer sollten daher so früh wie möglich in die Lage versetzt werden, visuelle Darstellungen zu hinterfragen, um retuschierte und KI-generierte Inhalte bestmöglich erkennen zu können. Sinnvoll seien Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigte, Unterrichtseinheiten in Schulen sowie Hinweise in den Sozialen Medien selbst. Die Senatorin für Kinder und Bildung habe die Themenfelder Fake-News und Schönheitsideale auch bereits aufgegriffen und in ihre Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte integriert.
„Was ist das Ziel der ‚Northwest Alliance‘, die von den Universitäten Bremen und Oldenburg sowie den Wissenschaftsressorts von Bremen und Niedersachsen gemeinsam mit der Rijksuniversiteit Groningen ins Leben gerufen wurde? Wo liegen hier für das Land und die beteiligten Partner in Bremen und Bremerhaven die besonderen Potenziale für Forschung und Wissenstransfer? Welche thematischen Schwerpunkte sind für die Arbeit der Northwest Alliance geplant?“ Das wollte Janina Strelow, Sprecherin für Wissenschaft und Forschung der SPD-Fraktion, in der Fragestunde vom Senat wissen.
Auf die Fragen der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden antwortete Wissenschaftssenatorin Kathrin Moosdorf wie folgt: „Das Ziel der Northwest Alliance ist es, einen gemeinsamen Forschungs- und Transferraum zu entwickeln und die internationale Sichtbarkeit der im Nordwesten gebündelten Spitzenforschung zu stärken.“ Zudem solle die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden; auch um Synergien zu bündeln und die Zusammenarbeit mit Akteuren in der Region zu fördern.
„Ein weiteres Ziel ist es, gemeinsam Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie Sonderforschungsbereiche zu beantragen“, erklärte die Senatorin weiter. Thematische Schwerpunkte seien insbesondere im Bereich Meeres-, Polar- und Klimaforschung geplant, wofür exemplarisch das Exzellenzcluster Ozeanboden stehe.
Sülmez Çolak hat in der Fragestunde den Schutz von Kindern von sogenannten Familien-Influencern thematisiert. Familien-Influencer sind Menschen, die in den sozialen Medien Inhalte rund um ihre Kinder und die Familie teilen. „Wie bewertet der Senat die kommerzielle Veröffentlichung von Fotos, Videos sowie persönlichen Informationen von Kindern in sozialen Medien durch Familien-Influencer? Welche Regelungen greifen, um Kinder zu schützen? Und inwieweit sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf insbesondere in Hinblick auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz vor kommerzieller Ausbeutung?“ Das wollte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion heute vom Senat wissen.
Der Senat bewertet die Veröffentlichungen von Familien-Influencern äußerst kritisch, wie Staatsrätin Kirsten Kreuzer ausführte. Die Veröffentlichungen könnten die Rechte zum Schutz von Kindern auf mehreren Ebenen verletzen, vor allem hinsichtlich Persönlichkeitsrechten, Datenschutz- sowie Kinder- und Jugendschutz. Anders als in Frankreich existiere in Deutschland aber bislang kein eigenständiges Recht zum Schutz von Kindern in diesem Kontext.
Der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” müsse daher konkretisiert werden. Außerdem bestehe Handlungsbedarf in der Aufklärung zum Umgang mit sozialen Medien, wie sie beispielsweise das Deutsche Kinderhilfswerk leiste. Handlungsbedarf sieht der Senat auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Wie die Staatsrätin erläuterte, müssten Sorgeberechtigte nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz die Tätigkeiten ihrer Kinder im Kontext Familien-Influencing genehmigen lassen. „Das geschieht aber kaum – somit ist es den Behörden so gut wie unmöglich, die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überwachen.“ Zuletzt habe die Arbeits- und Sozialministerkonferenz den Bund im vergangenen Dezember zur Nachbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes aufgefordert.
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