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Bremen & Bremerhaven

 

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Städtische Flächen und insbesondere Straßen und Gehwege werden regelmäßig im Rahmen von Tiefbauarbeiten ausgehoben und anschließend wiederhergestellt. Bedingt durch die Energiewende und den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur nimmt nicht nur die Häufigkeit solcher Tiefbauarbeiten zu, sondern auch die Anzahl unterschiedlicher privater Auftraggeber solcher Maßnahmen steigt.

Mit der Zunahme von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum geht aber auch die Zunahme von Beschwerden einher. Beschädigte Baumwurzeln, schlecht wiederhergestellte Gehwege und Straßen oder mangelhafte Absperrungen und Beschilderungen führen bei vielen Bremer:innen zu berechtigtem Unmut.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Aus welchen Anlässen werden von privaten Auftraggebern Tiefbauarbeiten auf städtischem Grund vorgenommen?
  2. Wie gestaltet sich das Antrags- und Genehmigungsverfahren für solche Tiefbauarbeiten?
  3. Welche Anforderungen werden an Unternehmen zur Durchführung privater Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum gestellt?
  4. Welche Rolle spielen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Prüfung des Umfanges und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in den öffentlichen Raum sowie mögliche Auswirkungen auf Dritte?
  5. Inwieweit kontrolliert der Senat die ordnungsgemäße Durchführung und den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Tiefbauarbeiten?
  6. In welchem Rahmen besteht für privaten Auftraggeber nach Abschluss von Tiefbauarbeiten eine Verpflichtung zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des von den Maßnahmen betroffenen Bereiches?
  7. Welche typischen Schäden und Mängel im Rahmen dieser Tiefbauarbeiten sind dem Senat bekannt
    1. bei der Absicherung der Baustellen (unlogische oder fehlende Beschilderung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen etc.)?
    2. während der Tiefbauarbeiten (Beschädigungen an anderen Leitungen, Wurzeln, Rohren etc.)?
    3. und bei der Wiederherstellung (schlecht verlegte Geh- und Radwegplatten, Absackungen, zurückgelassene Baumaterialreste etc.)?
  1. Wie und durch welche Behörde wird die Behebung dieser Mängel und/oder die Vollstreckung von Entschädigungsleistungen gegenüber den Verursachern durchgesetzt?
  2. Inwieweit führen Probleme mit privaten Auftraggebern in der Folge zur Versagung weiterer Genehmigungen für Tiefbauarbeiten auf städtischem Grund?
  3. Lässt sich erkennen, dass es bei gewissen privat beauftragten Tiefbauvorhaben auf städtischem Grund zu überdurchschnittlich vielen Mängeln und Schäden kommt und ergibt sich aus diesem Umstand eine strengere Bewilligungs- und/oder Kontrollpraxis für diesen Bereich?

 

Anja Schiemann, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD