Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Person die an einem Tisch sitzt und lernt

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD

 

 

Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe – sie ermöglicht Bildung, Arbeit und soziale Integration. Laut Aufenthaltsgesetz ist die Sprachförderung Aufgabe des Bundes. Der Bund ist verpflichtet, allen rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten Möglichkeiten zum Spracherwerb anzubieten. Dies tut er im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache, das aus zwei Säulen besteht: der allgemeinen Sprachförderung im Rahmen von grundständigen Sprach- und Integrationskursen und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung.

Zunächst vorgesehene finanzielle Kürzungen für das Gesamtprogramm Sprachen im Bundeshaushalt 2025 konnten Mitte des Jahres durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 267 Millionen Euro verhindert werden. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2026 wurden weitere Mittel für Integrationskurse in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr stehen damit insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung – ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung des Gesamtprogramms Sprachen und für die Förderung der gesellschaftlichen Integration.

Es ist entscheidend, dass der Bund auch für die nächsten Jahre ausreichend Mittel bereitstellt, um das Angebot an Sprach- und Integrationskursen aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.

Vor diesem Hintergrund ist es dramatisch und absolut unverständlich, dass das Bundesinnenministerium im Februar 2026 angekündigt hat, die Neuzulassungen zu freiwilligen Integrationskursen für Zuwanderer auf unbestimmte Zeit zu stoppen. Von diesen aktuellen Kür-zungen des Bundes sind vor allem Asylbewerber*innen, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, betroffen – allein in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2026 rund 2.000 Menschen. Dieser Kahlschlag lässt diese Menschen in ihrem Ankommensprozess bei uns allein, verwehrt ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt und an unseren Stadtgesellschaften und steht einer Integrationsabsicht diametral entgegen. Er ist auch fatal für die Träger der Integrationskurse, denen fest eingeplante Einnahmen wegfallen und die nun vor erheblichen und teilweise existenzbedrohlichen personellen und organisatorischen Herausforderungen stehen.

Darüber hinaus sind Anpassungen in der Förderpraxis von Sprachförderprogrammen, die 2025 wirksam wurden, kritisch zu sehen: Die Streichung der Wiederholungsstunden in Integrationskursen bedeutet, dass viele Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse zurückbleiben und somit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Der Wegfall zielgruppenspezifischer Kurse, wie Jugend- und Frauenintegrationskurse, trifft besonders vulnerable Gruppen und erschwert ihre Integration zusätzlich. Die massive Reduzierung der Berufssprachkurse (BSK) auf das Niveau B2 und spezielle und im Umfang geringere Job-Berufssprachkurse lässt zudem viele Zugewanderte ohne die notwendigen Sprachkenntnisse für qualifizierte Tätigkeiten zurück. Hier braucht es wieder ein breiteres Angebot an allgemeinen Berufssprachkursen und zukünftig auch eine Mittelerhöhung.

Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration. Ohne sie sind Zugewanderte gezwungen, in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu verharren, was ihre wirtschaftliche und soziale Teilhabe massiv einschränkt. Dies führt nicht nur zu individuellen Härten, sondern auch zu einer erhöhten Belastung der Sozialsysteme. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels können und wollen wir es uns schlichtweg nicht leisten, das Potenzial dieser Menschen ungenutzt zu lassen.

Darüber hinaus sind Sprachkurse keine bloßen Kostenfaktoren, sondern eine essenzielle Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen eine nachhaltige Integration von Zugewanderten und fördern deren umfassende Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie am gesellschaftlichen Leben. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist die Integration gut ausgebildeter und sprachlich kompetenter Menschen eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in unsere Gemeinschaft einzubringen und ihren Beitrag zu leisten. Sprachkurse tragen entscheidend zur Chancengleichheit und zum sozialen Zusammenhalt bei und helfen, Parallelgesellschaften zu vermeiden.

Integration ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft, die sich langfristig auszahlt. Wir benötigen eine nachhaltige Strategie zur Förderung der Integration, von der letztlich alle profitieren werden.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. sich möglichst gemeinsam und auf dem schnellsten Weg mit anderen Bundesländern gegenüber der Bundesregierung für eine sofortige Rücknahme des Förderstopps von freiwilligen Integrationskursen einzusetzen;
  1. sich auf Bundesebene kontinuierlich für eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache einzusetzen, um ein verlässliches und vielfältiges Sprachförderangebot im Land Bremen gewährleisten zu können;
  1. sich darüber hinaus aufbauend auf dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz von April 2025 und möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die fünfte Änderung der Integrationskursverordnung von November 2024 dahingehend rückgängig gemacht wird, dass fortan wieder:
    1. zielgruppenspezifische Sprachkurse insbesondere für Frauen, junge Menschen und Eltern vom Bund finanziert und angeboten werden;
    2. Wiederholungsstunden für Menschen, die am Ende des regulären Integrationskurses das Sprachniveau B1 nicht erreichen konnten, vom Bund finanziert und bewilligt werden;
  1. sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass der Bund neben den Berufssprachkursen mit Zielniveau B2, Job-Berufssprachkursen, den Azubi-Berufssprachkursen und den Berufssprachkursen für Personen im Anerkennungsverfahren auch wieder ein vielfältiges Angebot an berufsfeldübergreifenden Berufssprachkursen für die Sprachniveaus B1, C1 und C2 ohne Kontingentierung bereitstellt;
  1. zu prüfen, welche landesseitigen Möglichkeiten bestehen, möglichst vielen Menschen einen für sie kostenlosen Integrationskurs anbieten zu können;
  1. zu prüfen, inwieweit vor dem Hintergrund der veränderten Förderpraxis im Gesamtprogramm Sprache des Bundes das Angebot an ergänzenden kommunalen Sprachkursen dahingehend angepasst werden muss, dass die folgenden Punkte angemessen Berücksichtigung finden:
    1. Bedarfe im Bereich der zielgruppenspezifischen Sprach- und Integrationskurse, insbesondere für Frauen, Jugendliche und Eltern,
    2. Bedarfe an niedrigschwelligen Angeboten, die es Menschen, die an regulären Integrationskursen scheitern, ermöglichen, durch zusätzliche Wiederholungsstunden oder individuelle Fördermaßnahmen doch noch einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen,
    3. weitere Bedarfe nach Angeboten für vom aktuellen Förderstopp von freiwilligen Integrationskursen betroffene Gruppen;
  1. der staatlichen Deputation für Arbeit und der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration drei Monate nach Beschlussfassung über die Prüfung der Anpassung des Angebots an kommunalen Sprachkursen und ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über den Umsetzungstand der anderen Forderungen zu berichten.

 

 

 

Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen
und Fraktion Die Linke

Valentina Tuchel, Katharina Kähler, Basem Khan,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD