Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Stark durch den Wandel mit Logo der Fraktion

Antrag der Fraktion der SPD

In Anbetracht der auch im Land Bremen weiter zunehmenden Gewaltdelikte und Fälle von Vandalismus wollen wir die Menschen hier besser schützen und unsere Polizeien bei ihrer Arbeit unterstützen. Videoüberwachung kann Täter abschrecken, das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen und einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten. Dies zeigt sich am Beispiel der öffentlichen Fahndung mit Bildmaterial aus der Videoüberwachung am Hauptbahnhof, die den Fahndungsdruck auf Verdächtige so weit erhöht hat, dass einige sich freiwillig stellten. Wissen Täter, dass ihre Taten gefilmt und Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht genutzt werden, kann das die Situation bereits verbessern. Wir wollen deshalb die Videoüberwachung an einzelnen Haltestellen des ÖPNV und an besonderen Angst- und Gefahrenorten in Bremen und Bremerhaven ausweiten.

Videoüberwachung soll dort aber nicht nur im Nachgang genutzt werden. Wir wollen sie als Instrument einsetzen, um potenzielle Täter von Straftaten und Vandalismus abzuschrecken und um die Sicherheitslage an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und an Gefahrenorten im Land Bremen subjektiv und objektiv zu verbessern. Wo die Bilder aus Videoüberwachung, wie diejenigen vom Hauptbahnhof, bereits live von der Polizei ausgewertet werden, wird zudem ein schnelleres Eingreifen möglich. Hierzu gibt es bereits Modellversuche in Mannheim und Hamburg, bei denen Videobeobachtung in der Leitstelle KI-basiert erfolgt: ohne personenbezogene Daten werden über eine „digitale Skelettierung“ der erfassten Personen die Polizisti:innen in der Leitstelle auf mögliche Gefahrensituationen und ggf. polizeilich relevantes Verhalten am Beobachtungsort aufmerksam gemacht und entscheiden über das unmittelbare Eingreifen. Die KI erkennt dabei ohne Gesichtserkennung oder Merkmalsbestimmung atypische Bewegungsmuster, wie Stürzen, Fallen, Torkeln, Treten usw.. Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen Projekten sollen in ein Bremer Konzept zur Videoüberwachung von Haltestellen und besonderen Gefahrenorten einfließen.

In Zusammenwirken mit BSAG und BremerhavenBus müssen Haltestellen im ÖPNV, an denen Straftaten und Vandalismus zu befürchten sind, genauso ermittelt werden, wie weitere Orte in Bremen, die als Kriminalitätshotspots und Angstorte polizeibekannt sind. Hierzu können auch Orte zählen, die unabhängig von statistischen Fallzahlen nach objektiver Betrachtung die Wahrscheinlichkeit für eine erhöhte Gefahrenlage bieten.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. mit dem Ziel der Einführung von Videoüberwachung an Haltestellen und besonderen Angst- und Gefahrenorten im Lande Bremen zeitnah ein polizeiliches Lagebild erstellen zu lassen, anhand dessen sich unter Einbindung von BSAG und BremerhavenBus sowie deren Arbeitnehmer:innenvertretungen Orte ermitteln lassen, die für eine Videoüberwachung in Betracht kommen;

 

  1. rechtlichen Anpassungsbedarfe im Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) und ggf. weiteren Vorschriften für die Videoüberwachung der als Gefahrenorte identifizierten Haltestellen und der weiteren Orte, an denen objektive Gefahrenlagen bestehen, zu prüfen und entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen;

 

  1. ein übergreifendes Konzept zur Videoüberwachung an Haltestellen und besonderen Angst- und Gefahrenorten zu erstellen, das neben dem polizeilichen Lagebild insbesondere die Prüfung der folgenden Aspekte einbezieht:
    1. lokale Perspektive: welche der identifizierten Orte und Haltestellen sind prioritär mit Videoüberwachung auszustatten?
    2. technische Perspektive: sind sog. smarte Funktionen wie z.B. Bewegungserkennung/ Trackingerkennung bei den bereits im öffentlichen Raum installierten Kameras vorhanden und bestünde die Möglichkeit der Koppelung mit einem KI-System?
    3. Berücksichtigung der aus Pilotprojekten der Polizeien Mannheim und Hamburg zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei Videoüberwachungen zur frühzeitigen Erkennung gefährlicher Gefahrensituationen (Detektion atypischer Bewegungsmuster) gewonnen Erkenntnisse, die planmäßig im 4. Quartal 2023 vorliegen sollen;
    4. rechtliche Perspektive: wie ist DSGVO- und Verfassungskonformität insb. hins. KI-Unterstützung bei Videobeobachtung erreichbar?
    5. finanzielle Perspektive: welche Kosten werden für die angestrebte Videoüberwachung bzw. -beobachtung der identifizierten Orte im Land Bremen entstehen?

 

  1. die für die Beschaffung, Einrichtung und den Betrieb der Videoüberwachungs- bzw. -beobachtungsanlagen benötigten Haushaltsmittel zu berücksichtigen;

 

  1. der staatlichen Deputation für Inneres und der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung fortlaufend, erstmalig sechs Monate nach Beschlussfassung, zu berichten.

 

Kevin Lenkeit, Anja Schiemann, Falk Wagner, Martin Günthner,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD