
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke
Ausschließlich der blaue Parkausweis für Menschen mit Behinderung berechtigt dazu, Parkplätze zu nutzen, die mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. So gekennzeichnete Parkplätze sind u.a. Menschen vorbehalten, die eine amtlich anerkannte Gehbehinderung haben. Der blaue Ausweis mit Lichtbild ist bundes- und EU-weit gültig.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die die Kriterien für einen blauen Parkausweis nicht erfüllen, haben in Deutschland die Möglichkeit, einen orangen Parkausweis zu beantragen. Auch er gesteht Parkerleichterungen zu und gilt für Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“, jeweils mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent für Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, wenn diese sich auf das Gehvermögen auswirken. Auch andere Erkrankungsbilder berechtigen zu einem orangen Parkausweis, der zwar bundesweit, aber nicht EU-weit gilt.
Menschen, die nicht zum beschriebenen Personenkreis gehören und dennoch in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können in manchen Bundesländern einen gelben Parkausweis bekommen. Dieser gilt nur in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Er schafft Parkerleichterungen etwa für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent, die sich dabei maximal 100 Meter fortbewegen können. Auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, etwa nach einer Operation, kann er zugestanden werden.
Dass der gelbe Parkausweis nicht bundesweit gilt, ist ein echter Nachteil. Außerdem berücksichtigt er offensichtliche Lücken in den Geltungsbereichen des blauen und orangen Parkausweises nicht. Im Sinne stringenter Entbürokratisierung ist es deshalb sinnvoller, die Kategorien, die dazu berechtigen, einen blauen bzw. orangen Parkausweis zu führen, nachhaltig zu überarbeiten. So fordert etwa der Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputationen e.V. schon länger mehr Barrierefreiheit, eine stärkere Berücksichtigung der Belange von amputierten Menschen in allen öffentlichen Einrichtungen, aber auch mehr Parkerleichterungen, passgenaue Einzelfallentscheidungen nach Vorstellung beim begutachtenden Arzt und ohne eine pauschale Ablehnung nach Aktenlage. Mit einer Reform bekannter und mindestens bundesweit etablierter Parkausweise profitieren Menschen im gesamten Bundesgebiet von den Parkerleichterungen. Gleichzeitig werden etwaige Unsicherheiten, ob eine gelbe Parkkarte aus Mecklenburg-Vorpommern etwa auch in Kommunen Niedersachsens gilt, final abgebaut.
Die Europäische Union hat sich ebenfalls dem Thema mit dem Ziel gewidmet, einen europaweit gültigen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Daher hat die Europäische Union die Richtlinie 2024/2841 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen angenommen. Bis zum 05. Juni 2027 muss die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Diese müssen bis zum 05. Juni 2028 Anwendung finden. Daher muss eine Reform der blauen und orangen Parkausweise auch die Umsetzung der Richtlinie 2024/2841 beinhalten.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
Sahhanim Görgü-Philipp, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anja Schiemann, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Tim Sültenfuss, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
SPD-Bürgerschaftsfraktion
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