
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD
Auch in diesem Jahr ist immer wieder zu beobachten, wie überwiegend jüngere Männer mit besonders teuren oder aufgemotzten Autos in ohrenbetäubender Lautstärke und vereinzelt auch mit Motorrädern Runde um Runde auf Bremens Straßen fahren, um durch Aufheulen des Motors, mit quietschenden Reifen oder kurze Vollgas-Sprints aufzufallen und vermeintlich zu imponieren. Dieses Posing kann andere Verkehrsteilnehmende ablenken und somit Unfälle begünstigen. Zudem tragen übermäßiger Motorenlärm und unnötige Beschleunigungen zur gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung in Wohngebieten bei. Nicht selten greifen die verantwortlichen Personen hierbei auf illegales Tuning ihrer Fahrzeuge zurück, indem sie Manipulationen vornehmen, die sowohl die Lärm- als auch die Schadstoffemissionen beträchtlich erhöhen. Während es grundsätzlich legitim ist, sein Auto oder Motorrad mit Genehmigung des TÜV anzupassen und zu personalisieren, wird das Problem offensichtlich, wenn es zu einem übertriebenen Wettbewerb um die lauteste oder auffälligste Präsenz auf Straßen und öffentlichen Plätzen führt. Schlimmer wird es noch, wenn die Betriebssicherheit der Fahrzeuge selbst aufgrund der illegalen Modulationen gefährdet ist.
Zum Zwecke der konsequenten Verfolgung und Ahndung dieser Praktiken hatte die Polizei Bremen seit 2019 eine „Kontrollgruppe Raser und Poser“ eingerichtet. Aufgrund großer Rückstände bei der Bearbeitung von Strafanzeigen sah sich die Polizei Bremen gezwungen, diese Kontrollgruppe auszusetzen. Durch einen Personalaufwuchs, aber auch durch die offensichtliche Zunahme des Problems in der Überseestadt und überall in der Stadt sollte die Kontrollgruppe mit erweiterten Kompetenzen ihre wichtige Arbeit wieder aufnehmen können.
Bei Benutzung eines Fahrzeugs mit unnötigem Lärm oder vermeidbarer Abgasbelästigung droht ein Bußgeld von achtzig Euro. Unnützes Hin- und Herfahren mit Belästigung Anderer kann in der Regel mit hundert Euro geahndet werden. Es ist misslich, dass beide Tatbestände bisher nicht mit Punkten bewehrt und dementsprechend nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister führen. Dadurch können selbst wiederholte Verstöße nicht zur Überprüfung der charakterlichen Eignung führen, und somit kann auch nicht die Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden.
Als sehr effektives Mittel hat sich in anderen Städten die Vorgehensweise etabliert, Fahrzeuge, bei denen die Polizei aufgrund einer Lautstärkemessung oder durch technisch unterstützte Sichtkontrollen einen Verdacht auf zulassungsrelevante Manipulationen feststellt, unmittelbar abzuschleppen, um sie einer gutachterlichen Bewertung zuzuführen. Bestätigt sich hierbei der Verdacht, werden die Fahrzeugbesitzer*innen zum Rückbau der Manipulationen verpflichtet und müssen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis eine erneute Begutachtung durchführen lassen. Die Kosten, die den Betroffenen für die zweimalige Begutachtung und den Rückbau entstehen, liegen weit über den genannten Bußgeldern und haben dadurch auch einen erheblichen Abschreckungseffekt. In Bremen besitzt die Polizei, anders als in Hamburg, weder die originäre Zuständigkeit für derartige Anordnungen, noch hat sie eine amtlich anerkannte sachverständige Person bestellt, die die erforderlichen Überprüfungen unverzüglich durchführt. Die konsequente Anwendung des beschriebenen Vorgehens auch in Bremen bedarf entsprechender rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen, die es – ggf. kurzfristig im Rahmen eines Modellprojektes – zu schaffen gilt. Auch der Einsatz des in Mannheim genutzten und bereits gerichtlich bestätigten Mittels der Unterlassungsverfügung bei wiederholten Verstößen soll für Bremen geprüft werden.
Aufgrund der besonders belastenden Situation an der Sielwall-Kreuzung galt hier ab Sommer 2021 ein nächtliches Durchfahrverbot an Wochenenden und Feiertagen. Neben einer Beschilderung wurde das Durchfahrtverbot bis zum Herbst 2022 durch ergänzende Maßnahmen wie mit Personal besetzte physische Barrieren durchgesetzt. Diese ergänzenden Maßnahmen haben zu einem deutlichen Rückgang von Autoposing geführt. Aus Kostengründen und aufgrund rechtlicher Bedenken wurde diese Maßnahme nicht fortgeführt. Nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung sind hier oder auch in der Überseestadt die Einrichtung temporärer Zufahrtsbeschränkungen zu prüfen.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tim Sültenfuß, Nelson Janssen und Fraktion Die Linke
Kevin Lenkeit, Anja Schiemann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD