
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit 2015 verbindet das Programm „Demokratie leben!“ des Bundes zivilgesellschaftliche Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in ihrem Kampf gegen Extremismus und in ihrem Einsatz für Demokratie und Vielfalt. Es knüpft dabei an Projekte an, die teilweise bereits seit 2001 durch die Bundesregierung unterstützt werden, die sich also über Jahrzehnte entwickelt haben und zu Ankerpunkten für das demokratische Engagement in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Ergänzt wird das Programm in der aktuellen Förderperiode, die erst vor kurzem im Jahr 2025 begonnen hat, durch Innovationsprojekte, in denen lokale Initiativen in ihrem Einsatz für die Demokratie gestärkt werden.
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, hat bereits im vergangenen Jahr öffentlich eine Neuausrichtung des Programmes „Demokratie leben!“ angekündigt und nun erklärt, Projekten bis Ende des Jahres 2026, also noch in der aktuellen Förderperiode, die eigentlich bis zum Jahr 2032 laufen sollte, die Unterstützung zu entziehen. Einerseits sollen die Innovationsprojekte wieder die Arbeit einstellen, die so kaum Chancen hatten, ihr Wirken als Element der Demokratieförderung zu entfalten. Insbesondere soll aber die Förderung der ausschließlich über den Bund finanzierten bundeszentralen Infrastruktur eingestellt werden. Hierzu gehören auch die sogenannten Kompetenzzentren, in denen überregional thematische Expertise entwickelt wird. Sie beraten dann jeweils die Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern, bieten aber beispielsweise auch Fortbildungen und Tagungen für pädagogisches Fachpersonal an. Diese Zentren bündeln das deutschlandweit und international gesammelte Wissen, Know-how, Best Practices und Analysen. Diese demokratische Infrastruktur wird durch Fördermittelentzug zerstört und damit auch den lokalen Demokratieprojekten empfindlichen Schaden zugefügt, da sie in ihrer Arbeit auf die bundeszentralen Einrichtungen als Unterstützung angewiesen sind.
Der angekündigte Umbau des Programms findet statt, ohne die bereits laufende wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen überhaupt abzuwarten, deren Ergebnisse im Jahr 2028 erwartet werden. Zudem hat Karin Prien inzwischen öffentlich erklärt, dass sie Vielfalt nicht als staatliches Förderziel ansehe. Die betroffenen Organisationen könnten sich neu bewerben, doch müssen die Bewerbungen nicht nur den neuen Förderkriterien entsprechen, sondern sie sollen auch – so Ministerin Prien im Taz-Interview vom 25. März 2026 (vgl. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/karin-prien-mitte-der-gesellschaft-staerken-282444) – eine breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im Haberverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in eine Reihe von Interventionen gegen verschiedene Projekte und Einrichtungen. Dies stellt große Teile der kritischen Zivilgesellschaft unter Generalverdacht.
Auch Projekte im Land Bremen stehen auf dieser Streichliste der Bundesministerin. So soll etwa der Fachstelle „Rechtsextremismus und Familie“ die Förderung entzogen werden. Diese am Bremer LidiceHaus angesiedelte Einrichtung ist ein Teil eines der oben erwähnten Kompetenzzentren des Bundes und berät seit dem Jahr 2002 durchgehend Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn in diesen Probleme mit rechtsextremen Kindern, Jugendlichen oder Elternhäusern auftreten. Sie dient dabei auch als übergeordnete Anlaufstelle für die Demokratiezentren der Bundesländer, berät diese und bildet Multiplikator*innen für die Regionen aus. Bundesweit könnte keine andere Einrichtung diese Lücke füllen. Aktuell wird die Kompetenzstelle mit 380.000 Euro jährlich durch das Programm „Demokratie leben!“ gefördert.
Auch das Innovationsprojekt „Open Spaces – Neighborhood“ des Vereins Lichtgrenze ist betroffen, das in Bremen beispielsweise über Kulturprojekte Begegnungsräume für Jugendliche schafft. Dieses Projekt wird derzeit mit 150.000 Euro jährlich vom Bund unterstützt.
Gegen eine Neuausrichtung hatte das Land Schleswig-Holstein bereits am 13. November 2025 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem Hamburg und Bremen beigetreten waren. Gefordert wurde darin, das Programm mit seiner bisherigen Förderrichtlinie und den bestehenden Schwerpunkten fortzusetzen und langfristig finanziell abzusichern. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 bedauerlicherweise beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen. Angesichts der nun öffentlichen Umbau- und Kürzungspläne ist erneut darauf zu dringen, dass das Programm mit seinen drei Förderschwerpunkten – Demokratie- und Vielfaltförderung, Extremismusvorbeugung und Stärkung der Zivilgesellschaft – fortgesetzt und langfristig finanziell abgesichert wird.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen
und Fraktion Die Linke
Kevin Lenkeit, Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Kai Wargalla, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN