Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke

 

Gute Arbeitsbedingungen und unbefristete Stellen an den Bremischen Hochschulen sind die Basis für eine nachhaltige Forschungskultur: Sie ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken die Teilhabe von Frauen in Wissenschaft und verhindern, dass hochqualifizierte Fachkräfte und Innovationskraft „verlorengehen“.

Der „Rahmenkodex zu den Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ wurde im Jahr 2016 von der Senatorin für Wissenschaft, den Hochschulleitungen des Landes Bremen, den Beschäftigungsvertretungen, Frauenbeauftragten, Gewerkschaften und der Arbeitnehmerkammer beschlossen. Der Kodex ist zwar rechtlich nicht bindend für die Fakultäten des Landes Bremen, wird aber als eine Selbstverpflichtung der Hochschulen verstanden, die Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern und umzustrukturieren. Schwerpunkte des Kodex sind die Schaffung dauerhafter Stellen, die Einführung neuer Personalkategorien, klar definierte Aufgabenstellungen der Lehrenden sowie die Angleichung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten. Zu neuen Personalkategorien gehört es auch, Personen unabhängig von Professor*innen einzustellen – um Karrierechancen zu ermöglichen, statt Abhängigkeiten zu schaffen.

Der Kodex wurde im Jahr 2022 evaluiert. Die Evaluation zeigt, dass Veränderungsprozesse andauern. Der Anteil der unbefristeten Stellen ist gestiegen. Neue Formen des Austausches zwischen Beschäftigungsvertretungen und Hochschulleitungen haben die Zusammenarbeit gestärkt. Auch die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten nehmen teilweise ab. Gleichzeitig zeigt die Evaluation große Wahrnehmungsunterschiede zwischen Beschäftigtenvertretungen und Hochschulleitungen. Zudem weisen die Fakultäten im Vergleich zueinander Unterschiede in der Umsetzung und der Setzung der Schwerpunkte auf.

Politische Entscheidungen sind für die Umsetzung des Kodex maßgeblich. Die Hochschule Bremerhaven, wie auch die Hochschule Bremen gaben an, sich eher an den politischen Richtlinien zu orientieren als an den Vorgaben des Rahmenkodex. Auch um diesen Konflikt zu beheben, hat sich 2023 die Bremische Bürgerschaft mit dem sechsten Hochschulreformgesetz klar zum Rahmenkodex bekannt und seine regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung in das Bremische Hochschulgesetz aufgenommen, ohne den Einzelvereinbarungen des Kodex dadurch Gesetzesrang zu verleihen. Seine Bedeutung als Handlungsrichtlinie für die Hochschulen wurde so nochmals gestärkt.

Die Diskussion über gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wird derzeit zudem durch die angekündigte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geprägt. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach verlässlichen Karrierewegen, längeren Vertragslaufzeiten, mehr Dauerstellen für Daueraufgaben sowie einer stärkeren Eigenständigkeit wissenschaftlicher Beschäftigter jenseits der Professur. In diesem Zusammenhang wird bundesweit auch über Department-Strukturen und alternative Personalmodelle diskutiert, die wissenschaftliche Karrieren planbarer gestalten und Abhängigkeiten von einzelnen Lehrstühlen reduzieren sollen. Vor dem Hintergrund der besonderen Rolle Bremens als Vorreiterland bei der Umsetzung guter Beschäftigungsbedingungen stellt sich die Frage, wie der Senat diese Debatten bewertet und welche Schlussfolgerungen er für die Weiterentwicklung der bremischen Hochschulstruktur zieht.

Aus all diesen Gründen ist es bedeutend, einen Eindruck der derzeitigen Lage zu guten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an den staatlichen Bremischen Hochschulen zu bekommen.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Wie bewertet der Senat die derzeitigen Anteile unbefristeter Mitarbeiter*innen an den Hochschulen, im Vergleich zu den Anteilen im Jahr 2022 und zu den jeweiligen Zielquoten für unbefristete Stellen in den Umsetzungsvereinbarungen im Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)?
  2. Wie hat sich die Anzahl der Dauerstellen an den Hochschulen im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren – auch im bundesweiten Vergleich – entwickelt, und welche Rolle spielt hierbei die Entfristung bzw. Umwandlung bestehender Beschäftigungsverhältnisse?
  3. Welche Maßnahmen hat der Senat in Anschluss an die Ergebnisse der Evaluation des „Rahmenkodex zu den Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ 2022 ergriffen, um die Anforderungen und Regelungen für die Beschäftigungsverhältnisse weiterzuentwickeln?
  4. Wie lange sind die üblichen Befristungen für Promotions‑ und Post‑Doc‑Verträge an den bremischen Hochschulen (bitte jeweils Durchschnittswerte sowie Anteile an verschiedenen Befristungslängen angeben), und welche Vertragslaufzeiten hält der Senat für angemessen, um Forschung und Karriereentwicklung nachhaltig zu stärken?
  5. Wie viele Stellen der Personalkategorien wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Lektor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) sowie sonstige neue Personalkategorien sind aktuell besetzt (bitte aufschlüsseln nach Personalkategorien, Hochschule und Fakultät/Fachbereich), und wie bewertet der Senat die aktuelle Besetzung im Hinblick auf die Ziele des Rahmenkodexes?
  6. Wie viele der oben genannten Personalkategorien/Personalprofile wurden eine*r Professor*in unterstellt? (Bitte aufschlüsseln nach Personalkategorien, Hochschule und Fakultät)?
  7. Welches Verständnis hat der Senat bezüglich dieser Unterstellungsverhältnisse (z. B. hinsichtlich akademischer Führung, Karriereentwicklung, Gleichstellung und Inklusion) und welche Leitlinien verfolgt bzw. zukünftigen Anpassungen beabsichtigt er, um die Struktur nachhaltig zu optimieren?
  8. Wie bewertet der Senat die angekündigte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und für welche Änderungen setzt er sich auf Bundesebene insbesondere hinsichtlich Befristungsregelungen, Vertragslaufzeiten und verlässlicher Karriereperspektiven ein?
  9. Welche Position vertritt der Senat zur Öffnung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, damit Tarifpartner Regelungen zu Vertragslaufzeiten und Beschäftigungsbedingungen eigenständig vereinbaren können?
  10. Welche Modelle von Department-Strukturen, wie sie international und teilweise auch an deutschen Hochschulen praktiziert werden, sind dem Senat an bremischen Hochschulen bekannt und wie bewertet er deren Potenzial, wissenschaftliche Karrieren unabhängiger von einzelnen Professuren zu gestalten?
  11. Liegen dem Senat darüber Erkenntnisse vor, zu wie vielen Promotionsverhältnissen an den Bremischen Hochschulen in den letzten fünf Jahren eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen wurde (bitte nach Hochschulen und Fachbereichen aufschlüsseln)?
  12. Welche Programme für strukturierte Promotionen an den Bremischen Hochschulen sind dem Senat bekannt, wie viele Promotionen werden in diesen aktuell jeweils betreut und wie bewertet der Senat diese Programme allgemein und insbesondere auch im Hinblick darauf, dass mit diesen das vielfältige Abhängigkeitsverhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden (wissenschaftliche Anleitung, dienstliche Weisung und Prüfungsverantwortung) aufgebrochen werden kann?

 

 

 

Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke