Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Senat und Bürgerschaft haben auf das Bedürfnis junger Menschen nach einer Möglichkeit für spontane, nicht kommerzielle und private Freiluftpartys in öffentlichen Parks und Grünanlagen reagiert. Mit dem 2017 verabschiedeten Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys schuf Bremen als erste Stadt in Deutschland einen Rahmen zur Durchführung von Freiluftpartys. Gleichzeitig wurden auch klare Anforderungen an die Durchführung dieser formuliert. Hierzu zählen die Benennung einer jeweils verantwortlichen Person, die insbesondere für die Müllentsorgung und das Aufräumen der öffentlichen Fläche nach der Party verantwortlich ist, sowie als Ansprechperson gegenüber Behörden und Anwohner:innen vor und während der Veranstaltung zur Verfügung steht. Daher wird eine Anmeldepflicht gesetzlich postuliert und die Anzahl der Freiluftpartys an bestimmten Orten zahlenmäßig beschränkt. Überdies können die Beiräte Orte benennen, die für die Durchführung von Freiluftpartys als nicht geeignet angesehen werden, und für bestimmte Flächen weitere Auflagen erlassen.
Nach nunmehr sieben Jahren ist es an der Zeit, die Wirksamkeit dieses Ortsgesetzes im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Ruhe- und Schutzbedürfnisses der jeweiligen Anwohner:innen einerseits und dem Interesse breiter Teile einer vorwiegend jugendlichen Bevölkerung am spontanen Feiern im Freien zu evaluieren.
Wir fragen den Senat:
Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Elombo Bolayela,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
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