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Bremen & Bremerhaven

Menschen im Freien an einem Gewässer

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Senat und Bürgerschaft haben auf das Bedürfnis junger Menschen nach einer Möglichkeit für spontane, nicht kommerzielle und private Freiluftpartys in öffentlichen Parks und Grünanlagen reagiert. Mit dem 2017 verabschiedeten Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys schuf Bremen als erste Stadt in Deutschland einen Rahmen zur Durchführung von Freiluftpartys. Gleichzeitig wurden auch klare Anforderungen an die Durchführung dieser formuliert. Hierzu zählen die Benennung einer jeweils verantwortlichen Person, die insbesondere für die Müllentsorgung und das Aufräumen der öffentlichen Fläche nach der Party verantwortlich ist, sowie als Ansprechperson gegenüber Behörden und Anwohner:innen vor und während der Veranstaltung zur Verfügung steht. Daher wird eine Anmeldepflicht gesetzlich postuliert und die Anzahl der Freiluftpartys an bestimmten Orten zahlenmäßig beschränkt. Überdies können die Beiräte Orte benennen, die für die Durchführung von Freiluftpartys als nicht geeignet angesehen werden, und für bestimmte Flächen weitere Auflagen erlassen.

 

Nach nunmehr sieben Jahren ist es an der Zeit, die Wirksamkeit dieses Ortsgesetzes im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Ruhe- und Schutzbedürfnisses der jeweiligen Anwohner:innen einerseits und dem Interesse breiter Teile einer vorwiegend jugendlichen Bevölkerung am spontanen Feiern im Freien zu evaluieren.

 

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Freiluftpartys wurden seit der Verabschiedung des Ortsgesetzes im Jahre 2017 bei den Behörden gemäß den gesetzlichen Vorschriften angemeldet? (Bitte nach Jahren und Stadtteilen auflisten).
  2. Wie viele Anmeldungen stammten von Personen, die nicht in Bremen gemeldet waren?
  3. Wie hat sich in diesem Zeitraum die Anzahl illegaler Freiluftpartys im Stadtgebiet entwickelt?
  4. Wie viele diese angemeldeten Freiluftpartys führten aus Sicht der zuständigen Behörden zu Beschwerden? (Bitte nach Jahren und Stadtteilen sowie Art der Beschwerde auflisten).
  5. Wie viele Polizeieinsätze mussten in den Jahren jeweils bei der Veranstaltung solcher Freiluftpartys erfolgen, um Beschwerden von Anwohner:innen bezüglich Lärm, Müll oder weiterer Beeinträchtigungen nachzugehen? (Bitte nach Jahren und Stadtteilen auflisten).
  6. In wie vielen Fällen wurden durch das Ordnungsamt oder andere Behörden Freiluftpartys während der Veranstaltung kontrolliert?
  7. Inwieweit ist dem Senat ein Austausch zwischen Veranstalter:innen von Freiluftpartys und Beiräten sowie Betroffenen bekannt und wie bewertet er diese Bemühungen?
  8. Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit des Ortsgesetzes im Hinblick auf die aktuelle öffentliche Diskussion beispielsweise in den Beiräten in Horn, Findorff und Walle sowie die zu dieser Thematik eingereichte Petition auch im Vergleich der Handhabung vor dem Inkrafttreten des Ortsgesetzes?
  9. Inwieweit kann durch die Schaffung entsprechender Infrastrukturen, wie z.B. Stromanschlüsse auf den entsprechenden Flächen, die Lärmbelastung (durch z.B. Stromaggregate etc.) gesenkt werden?
  10. Wie beurteilt der Senat die Bedeutung von Freiluftpartys als Beitrag für die kulturelle Vielfalt in Bremen sowie die Wahrnehmung der Attraktivität Bremens bei jungen Menschen?
  11. Sieht der Senat eine Notwendigkeit, das Ortsgesetz entsprechend zu aktualisieren, um den zunehmenden Beschwerden und Beeinträchtigungen, insbesondere der Nachtruhe der Anwohner:innen gerecht zu werden?

 

 

 

Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Elombo Bolayela,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD