Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Antrag Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Diese regelt in Art. 9 (1) a), dass der öffentliche Nahverkehr barrierefrei ausgestaltet sein muss. § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetz des Bundes legt fest, dass Barrierefreiheit grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 in allen Einrichtungen des ÖPNV herzustellen ist.

Dieser Anspruch konnte in der Realität bislang noch nicht vollständig umgesetzt werden. Zwar sind sämtliche Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG mit Hubliften ausgestattet, die es mobilitätseingeschränkten Menschen ermöglichen den innerstädtischen Nahverkehr zu nutzen.

Tatsächlich sind diese Hublifte aber in den Straßenbahnen des Typs GT8N-1 und GT8N-2 häufig defekt. Für rollstuhlfahrende Menschen, die in der Regel besonders auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, bedeutet dies eine nicht unerhebliche Einschränkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und beschädigt das Vertrauen in den Nahverkehr bei den Personen, die besonders abhängig von ihm sind.

Kurzfristig Abhilfe könnten hier faltbare Rampen an Bord der Straßenbahnen schaffen, die im Falle eines Defekts der Hebebühne durch das Fahrpersonal eingesetzt werden. Solche faltbaren Rampen werden bspw. auch in den Zügen der Regio-S-Bahn vorgehalten, falls der in der Regel niveaugleiche Einstieg für mobilitätseingeschränkte Reisende ausnahmsweise eine Hürde darstellt.

Bis alle Fahrzeuge der BSAG über Alternativen zu den bordeigenen Hubliften verfügen, muss sichergestellt werden, dass defekte Hublifte konsequent in die VBN-Fahrplaner App eingetragen werden, damit mobilitätseingeschränkte Bremer*innen in die Lage versetzt werden diese Barriere in ihren Planungen von vornherein zu berücksichtigen. Technisch ist dies bereits möglich und wird in manchen Fällen auch schon praktiziert, allerdings nicht mit der gebotenen Zuverlässigkeit.

Langfristig verpflichten die gesetzlichen Vorgaben zu einer Anpassung der Haltestellen dergestalt, dass die Bordsteinkanten auf das Einstiegsniveau der Busse und Bahnen angehoben werden. Beim Bau der neuen Umsteigeanlagen der Endhaltestellen Gröpelingen und Huchting sowie der neuen Haltestelle Bennigsenstraße wurde dies bereits erfolgreich umgesetzt. In der Vergangenheit verhinderte die unterschiedliche Breite der verschiedenen Straßenbahntypen eine Anpassung aller Haltestellen im Straßenbahnnetz. Mit Inbetriebnahme aller neuen und damit breiteren (2,65 m) Fahrzeuge kann der neu entwickelte Haltestellentyp nun schrittweise im gesamten Netz umgesetzt werden.

Bei dem barrierefreien Umbau der Haltestellen sollten die Stationen priorisiert werden, die besonders hochfrequentiert sind. Barrierefreie Haltestellen können hier einen Beitrag dazu leisten den Betriebsablauf der BSAG zu optimieren. Barrierefreie Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabe ist ein Menschenrecht!

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. zur Verbesserung der Barrierefreiheit zusammen mit der BSAG ein Konzept zu entwickeln, welches darstellt, wie durch den Einsatz faltbarer Rampen in den Straßenbahnen, zusätzlich zu den eingebauten Hubliften, der barrierefreie Ein- und Ausstieg bei einer Störung des Hubliftes gewährleistet werden kann;
  2. darauf hinzuwirken, dass defekte Hublifte konsequent in die VBN-Fahrplaner App eingetragen werden;
  3. die barrierefreie Umgestaltung von hochfrequentierten Haltestellen, die eine besonders hohe Bedeutung im Betriebsablauf der BSAG haben, nach Möglichkeit prioritär voranzutreiben;
  4. der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

 

Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

 

Anja Schiemann, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

 

Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN