
Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 2. Mai 2025 bekannt gegeben, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Das 1.108-seitige Gutachten, auf dem dieser Befund fußt, ist seit dem 13. Mai 2025 öffentlich verfügbar. Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die Einstufung gestellt, das BfV hat daraufhin eine in solchen Fällen übliche Stillhaltezusage erklärt.
Die Bürgerschaft hat in Folge der Einstufung den Senat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Die Wehrhaftigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats muss sich jedoch nicht allein in einem solchen Verbotsverfahren beweisen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren, beispielsweise beamten-, disziplinar-, waffen-, schul- und medienrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Wir fragen den Senat:
nach Auffassung des Senats gegenüber welchen Stellen verpflichtet, Angaben zu einer Mitgliedschaft in der AfD zu machen?
Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
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