
Auf Initiative der SPD-Fraktion hat sich die Bremische Bürgerschaft heute für „starke Regionen für ein starkes Europa“ ausgesprochen. Anlass des Antrags der rot-grün-roten Koalition sind Überlegungen innerhalb der EU-Kommission, verschiedene europäische Fördertöpfe zusammenzulegen, wodurch zum einen erhebliche Wirkungsverluste und zum anderen weniger unmittelbare Mitsprache der Bundesländer und Regionen befürchtet werden.
„Die Kraft der europäischen Idee liegt in der Vielfalt, die sich in den Regionen entfaltet“, erklärte dazu Antje Grotheer, Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft. „Viele Programme, die wir in Bremen und Bremerhaven durchführen, können nur mit europäischem Geld finanziert werden – und wir wollen sicherstellen, dass dieses Geld auch weiterhin in den Regionen und Städten Europas ankommt.“
Formal hat die Bürgerschaft den Senat dazu aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, das Prinzip der so genannten geteilten Mittelverwaltung zwischen der EU und den Regionen in den Mitgliedstaaten beizubehalten und sich gegen Pläne einzusetzen, die eine Zusammenlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Regional- und Sozialfonds (auch bekannt als „Kohäsionspolitik“) vorsehen. „Je unmittelbarer der Einfluss und die Mitsprachemöglichkeit der Regionen in Europa ist, desto besser lassen sich politische Vorhaben vor Ort vermitteln“, betonte Antje Grotheer. „Dadurch wird nicht nur die demokratische Legitimität europäischer Politik verbessert, sondern auch die inhaltliche Ausgestaltung.“
Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge im Land Bremen, insbesondere in Hinblick auf die vorgeschriebene Bereitstellung eines „Kündigungsbuttons“ auf Webseiten? Welche Beschwerdemöglichkeiten stehen Verbrauchern zur Verfügung und wie viele Verstöße wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes festgestellt? Diese Fragen stellte heute die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Medine Yildiz, dem Senat.
Für Silke Stroth, zuständige Staatsrätin für den Verbraucherschutz, stand fest: „Die Pflicht für gut auffindbare und eindeutig gekennzeichnete Schaltflächen zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen auf Internetseiten gilt für Unternehmen seit Juli 2022 – und stellt nach Auffassung des Senats eine wichtige verbraucherpolitische Neuerung dar.“
Die Verbraucherzentralen des Bundes und der Länder hätten seither überprüft, ob diese neue Rechtsvorschrift eingehalten wird. Bundesweit seien Rechtsverstöße abgemahnt und stellenweise Unterlassungsklagen erwirkt worden. Generell hätte sich die Anzahl der festgestellten Rechtsverstöße verringert. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen seien allerdings dort keine abmahnfähigen Beschwerden wegen eines fehlenden Kündigungsbuttons eingegangen, ebenso wenig bei der zuständigen Behörde. Dessen ungeachtet gebe es aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sanktionsinstanzen keine Zahlen darüber, wie viele Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven diesen neuen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen seien.
„Wie viele inhaftierte Väter verbüßen aktuell eine Freiheitsstrafe in den beiden Standorten der Justizvollzuganstalten (JVA) Bremen? Welche Programme oder Projekte bietet die JVA Bremen, um Kindern inhaftierter Väter – jenseits der üblichen Familienbesuchszeiten – Möglichkeiten des Kontakts und Umgangs mit ihnen zu bieten? Welche Erfahrungen wurden dabei in der JVA mit bestehenden Maßnahmen gemacht?“ Diese Fragen stellte der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hubertus Hess-Grunewald, heute dem Senat.
Der Staatsrat für Justiz und Verfassung, Björn Tschöpe, beantwortete den Fragenkatalog. Aktuell würden in der JVA Bremen insgesamt 345 Väter von Kindern ihre Haftstrafe verbüßen, in Bremerhaven seien es 66 Gefangene. Die Gesamtdauer für Besuche von Strafgefangenen betrage zwei Stunden im Monat – und erhöhe sich um eine weitere Stunde bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren. Darüber hinaus seien Langzeitbesuche von bis zu fünf Stunden möglich, um Kindern Zeit mit ihren Vätern zu gewährleisten. Zusätzlich würden Vater-Kind-Kurse angeboten, um nachteilige Auswirkungen der Inhaftierung eines Elternteils auf Kinder möglichst gering zu halten. Derzeit würden zehn Gefangene an dem Vater-Kind-Kurs teilnehmen.
Zudem fanden nach den Worten des Staatsrats im Zeitraum zwischen September 2024 und Januar 2025 – in Kooperation mit dem Freien Träger der Straffälligenhilfe „Hoppenbank e.V.“ – und mit der Finanzierung durch „COPE – Children of Prisoners of Europe“ vier Events in der JVA Bremen unter dem Titel „Game with Mum and Dad“ statt. Jeweils fünf bis sechs Gefangene konnten bei diesen Events Zeit mit ihren Kindern in der Sporthalle der JVA verbringen. „Ziel von ‚Game with Mum and Dad‘ ist es, Kindern dabei zu helfen, die Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten und zu stärken“, erklärte der Staatsrat. Hubertus Hess-Grunewald knüpfte hier an und fragte nach einer Wiederholung des Projektes. Aufgrund der positiven Erfahrungen konnte eine Anschlussfinanzierung ermöglicht werden.
„Welche Regelungen gelten für den Einsatz von smarten Funkrauchmeldern und anderer Sensoren zur Messung von Temperatur, Feuchtigkeit oder Kohlenmonoxid und den Zugriff auf die daraus gewonnenen Daten? Welche Vor- und Nachteile können sich aus Sicht des Senats durch den Einsatz smarter und vernetzter Sensoren für die Mieter ergeben und können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Welche Probleme sieht der Senat hinsichtlich der Zusammenführung und Verarbeitung solcher Daten?“
Erst vor einigen Wochen war die Sorge vor Missbrauch von gesammelten Daten durch smarte Rauchmelder in Mietwohnungen in der Presse thematisiert worden. Der SPD-Abgeordnete Holger Welt nahm dies zum Anlass, im Rahmen der heutigen Fragestunde in der Bürgerschaft beim Senat nachzuhaken.
Dazu stellte der Staatsrat für Finanzen, Martin Hagen, eingehend fest: „Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen regelt die Bremische Landesbauordnung. Eine Verpflichtung zum Einbau smarter Geräte besteht nicht. Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die Datenschutzgrundverordnung.“ Vor diesem Hintergrund obliege die Bewertung dieser Frage dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Aufsichtsbehörde.
Ferner legte der Staatsrat dar, dass die Kosten für den Kauf oder die Miete von Rauchwarnmeldern betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen des Vermieters seien. Dagegen wären die Wartungskosten der Rauchwarnmelder als Betriebskosten umlagefähig. Und weiter: „In den Wohneinheiten von GEWOBA und BREBAU sind fernauslesbare Rauchwarnmelder im Einsatz, die jedoch keine smarten Funktionen nutzen.“
Thema in der Bürgerschaft war heute auch die sogenannte Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP). Diese Prüfung im Referat des Finanzsenators bedeutet die baufachliche Beurteilung von Zuwendungen für Baumaßnahmen. Dabei handelt es sich um Geldleistungen verschiedener Ressorts an Stellen außerhalb der bremischen Verwaltung, um gezielt Bauvorhaben zu fördern und somit bestimmte Zwecke zur erfüllen.
Senihad Šator, Sprecher der SPD-Fraktion für Rechnungsprüfung und Controlling, wollte dazu Folgendes in der Fragestunde vom Senat wissen: „Welcher Schwellenwert gilt im Land Bremen für das Einsetzen der BZP und inwiefern gibt es Ausnahmen? Wie hoch sind die Schwellenwerte in den anderen Bundesländern? Wie bewertet der Senat mögliche Unterschiede und inwiefern plant der Senat im Zusammenhang mit dem Projekt „Öffentliches Bauen“ die Schwellenwerte zu überarbeiten?“
Wie Staatsrätin Wiebke Stuhrberg erläuterte, liege der abgefragte Schwellenwert im Land Bremen bei 250.000 Euro, dabei gebe es Ausnahmen. Im deutschlandweiten Vergleich variierten die Schwellenwerte zur Beteiligung der baufachlichen Prüfinstanz zwischen 250.000 und 6 Millionen Euro. Daher sei eine Überarbeitung des Schwellenwertes für die verpflichtende Beteiligung der Prüfinstanz derzeit in der Diskussion. Eine Anhebung des Schwellenwertes würde aber nicht zwingend zu einer Verfahrensvereinfachung führen. „Aus der Praxis wird berichtet, dass relevante Unterlagen häufig nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt werden. Insoweit ist der niedrige Schwellenwert ein gutes Sicherungsmittel“, gab die Staatsrätin zu bedenken.
Ein genereller Verzicht auf einen Schwellenwert würde eher kritisch gesehen. Oftmals fehle den Zuwendungsgebern die erforderliche Expertise. „Eine Erhöhung des Schwellenwertes nebst Absicherung durch eine Einzelfallprüfung unterhalb des Schwellenwertes könnte dabei als adäquater Mittelweg fungieren.“
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