In der heutigen Fragestunde der Bürgerschaft hat sich Sülmez Çolak mit einer Anfrage zu digitaler Gewalt gegen junge Menschen an den Senat gewandt. „Welche Formen der digitalen Gewalt spielen eine besondere Rolle? Welche Handlungsspielräume sieht der Senat, um dagegen vorzugehen? Und welche Beratungs- und Hilfsangebote stehen betroffenen jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung?“ Das wollte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion von der Landesregierung wissen.
Jungen Menschen begegne digitale Gewalt vor allem durch Nötigung und Erpressung, durch Cybermobbing, sexualisierte Gewalt und die generelle Darstellung von Gewaltinhalten in den sozialen Medien, wie die zuständige Staatsrätin Kirsten Kreuzer antwortete. Um dem entgegenzutreten, sei auf Landesebene die Möglichkeit geschaffen worden, Strafanzeigen auch online stellen zu können. Mit diesem niedrigschwelligen Ansatz werde die Hoffnung verbunden, das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen und das Dunkelfeld aufzuhellen. Ein von der Polizei Bremen entwickeltes Präventionskonzept sehe zudem vor, eine standardisierte Informations- und Beratungsstruktur umzusetzen.
Im Hinblick auf Unterstützung wies die Staatsrätin auf den online abrufbaren „Wegweiser Opferschutz“ hin, der einen Überblick über Anlaufstellen und Hilfsangebote biete. Präventiv berieten in Bremen das „ServiceBureau Jugendinformation“ und in Bremerhaven die „Fachstelle Jugendschutz im Internet“. Daneben gebe eine ganze Reihe weiterer Angebote zur Aufklärung und Prävention, insbesondere an Schulen.
Die Bürgerschaft hat heute auch einen Koalitionsantrag zur finanziellen Entlastung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen verabschiedet. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen“, erklärte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns.
Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, müssten einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen, wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende erläuterte. Denn die Leistungen der Pflegeversicherung deckten nicht die Gesamtkosten für Pflege. Darüber hinaus müssten von den Pflegebedürftigen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen und Ausbildungsausgaben des Pflegeheimträgers übernommen werden. Dieser sogenannte Eigenanteil sei in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen.
Vor diesem Hintergrund forderte Ute Reimers-Bruns eine Reform der Pflegeversicherung. Der Senat solle sich auf Bundesebene für eine Deckelung der Eigenanteile einsetzen. Konkret würde das bedeuten, dass die Pflegekasse sämtliche pflegebedingten Kosten übernimmt und den Versicherten einen gesetzlich festzulegenden Sockelbetrag berechnet. „In der Folge trägt nicht mehr die einzelne pflegebedürftige Person das Risiko, sondern die Solidargemeinschaft“, betonte die Sozialdemokratin.
Außerdem sei es wichtig, dass Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, Wohngeld erhalten können, wenn sie in den entsprechenden Berechtigtenkreis fallen. Diese Maßnahme soll diejenigen Menschen entlasten, die über kein finanzielles Polster verfügen. Deshalb sieht der Antrag ebenfalls vor, dass bei den Betreffenden regelhaft ein Anspruch auf Wohngeldbezug geprüft wird.
Mit großer Mehrheit hat die Bürgerschaft auch einen Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen, der sich dem Kampf gegen geschlechterspezifische Gewalt widmet. Die Straftatbestände der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs sollen auf Bundesebene dahingehend geändert werden, dass jede sexuelle Handlung ohne den erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung künftig unter Strafe fällt. „Lassen Sie uns darauf hinwirken, dass es eine fundamentale Veränderung in diesem Bereich gibt“, betonte Selin Arpaz, Sprecherin der SPD-Fraktion für Gleichstellung und Queer.
Zum Hintergrund: In Deutschland gilt seit 2016 das sogenannte „Nein heißt Nein“-Prinzip. Das bedeutet, dass eine Vergewaltigung dann eine ist, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Davor war Gewalt das ausschlaggebende Kriterium. Erst im Frühjahr diesen Jahres war eine EU-weite Harmonisierung, dass eine Vergewaltigung immer dann eine ist, wenn nicht der erkennbare Wille aller Beteiligten verlautbart wurde (das sogenannte „Ja heißt Ja“-Prinzip), unter anderem an der mangelnden Unterstützung Deutschlands gescheitert. „Und ich finde das ehrlich gesagt zutiefst beschämend und inakzeptabel“, so Selin Arpaz.
So stelle sich zum Beispiel die Frage, was eigentlich mit jenen Opfern ist, die aufgrund von verabreichten Betäubungsmitteln – wie etwa K.o.-Tropfen – oder auch durch das Verfallen in eine Schockstarre schlicht nicht in der Lage seien, ein „Nein“ zu äußern. Nicht von ungefähr gelte die „Ja heißt Ja“-Regelung daher bereits in 14 Ländern. „Lassen sie uns den Ländern folgen, die heute schon gute Praxis leben – lassen sie uns alles geben“, unterstrich daher die Sozialdemokratin.
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