
Seit Anfang 2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte. Und seit Anfang 2024 ist sie auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I verfügbar. Für Empfänger von Bürgergeld sowie privat Krankenversicherte fehlt jedoch bislang eine entsprechende Rechtsgrundlage. Das will die rot-grün-rote Koalition in Bremen nun ändern – und hat deshalb heute im Landtag einen Antrag beschlossen, in dem der Senat aufgefordert wird, sich auf Bundesebene sowohl für die technischen Voraussetzungen als auch für eine gesetzliche Grundlage einzusetzen, um diese Kreise in die eAU einzubeziehen.
„Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt eine bedeutende Modernisierung im Gesundheitswesen dar, die den Verwaltungsaufwand für Ärztinnen und Ärzte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Krankenkassen erheblich reduziert“, erklärte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns.
In Zeiten, in denen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewännen, sei es aber unerlässlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Arbeitnehmer- und Versicherungsstatus – gleichberechtigt Zugang zu modernen Verfahren haben. „Wir wollen erreichen, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle nutzbar ist, denn erst dann bringt das Verfahren eine wirkliche Entlastung, gerade auch für die Jobcenter im Land Bremen“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
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