Aus dem Landtag | 25. Juni 2026

Koalition bringt Sicherheitsgesetze ein

Die Bremische Bürgerschaft hat heute in erster Lesung über das Verfassungsschutzgesetz und das Versammlungsfreiheitsgesetz diskutiert. Nach dem bereits beschlossenen Polizeigesetz hat die rot-grün-rote Koalition nun auch diese beiden Sicherheitsgesetze geeint in das parlamentarische Verfahren gebracht.

Kevin Lenkeit
Kevin Lenkeit

„Sicherheit und Freiheit gehören zusammen. Mit dem Verfassungsschutzgesetz schaffen wir die Grundlage, beides nachhaltig zu gewährleisten“, erklärte Kevin Lenkeit, innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, im Blick auf das erste Gesetz. Mit dieser Neufassung erhalte der Verfassungsschutz in Bremen eine moderne, rechtssichere und klar strukturierte gesetzliche Grundlage. „Besonders wichtig ist uns dabei die Einführung einer unabhängigen gerichtlichen Vorabkontrolle bei eingriffsintensiven Maßnahmen sowie der verbesserte Schutz der Privatsphäre und von Berufsgeheimnisträgern. Damit setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um.“

Das neue Gesetz stärke in Zeiten zunehmender extremistischer Bedrohungen und gezielter Einflussnahmen die Handlungsfähigkeit der wehrhaften Demokratie, ohne die Bürgerrechte aus dem Blick zu verlieren. Es sorge für mehr Transparenz, klare Eingriffsschwellen und eine nachvollziehbare Systematik bei der Informationsverarbeitung.

„Sicherheit und Freiheit gehören zusammen“

Darüber hinaus modernisiere Bremen das Versammlungsrecht: Das neue Versammlungsfreiheitsgesetz regele das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit „zeitgemäß und verständlich“, wie der Sozialdemokrat betonte. „Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht und unverzichtbar für die öffentliche Meinungsbildung. Sie ermöglicht es Menschen, ihre Interessen sichtbar zu machen und sich aktiv in demokratische Prozesse einzubringen.“

So müsse polizeiliche Videoüberwachung nun immer erkennbar sein – und Videodrohnen dürften bei besonders unübersichtlichen Versammlungslagen für Übersichtsaufnahmen eingesetzt werden. Das Gesetz stelle auch klar, dass das Mitführen alltäglicher Schutzgegenstände nicht pauschal als unzulässige Vermummung bewertet und Rechtsklarheit beim Umgang mit Bildaufnahmen von Polizeieinsätzen geschaffen wird.

„Diese Koalition liefert – und sie liefert wie im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart“, bekräftigte Kevin Lenkeit. Beide Gesetze sollen in der August-Bürgerschaft beschlossen werden.