
Mehr Befugnisse bei Gefährdern, klare Regeln für Drohneneinsätze und neue Datenschutzgrundlagen
Die Bürgerschaft hat eine umfassende Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes beschlossen. Neben der Umsetzung von verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Regelung von technischen Hilfsmitteln steht dabei die Entbürokratisierung im Mittelpunkt der Gesetzesänderung.

So werden künftig Meldeauflagen sowie Gefährderansprachen ausdrücklich gesetzlich geregelt. Neu eingeführt wird außerdem die Möglichkeit einer präventiven elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Sie soll insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt werden können, um schwere Gewalttaten und Femizide frühzeitig zu verhindern.
Auch der Einsatz moderner Technik erhält eine klare Rechtsbasis. Die Polizei darf künftig Drohnen einsetzen. „Wir sorgen für klare gesetzliche Grundlagen und ermöglichen den Einsatz von modernen Einsatzmitteln für die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven“, erklärte Kevin Lenkeit, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, in der Debatte.
Hintergrund der Novellierung sind unter anderem Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungsmaßnahmen, die Anpassungen erforderlich machten. Zudem setzt Bremen damit europäische Vorgaben zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden um. Erstmals wird auch ausdrücklich geregelt, dass personenbezogene Daten im Polizeibereich auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Ohne diese Grundlage wären freiwillige Serviceangebote wie Fahrraddatenbanken oder Präventionsprojekte rechtlich nicht haltbar.
„Gerade Prävention und Bürgerservices brauchen eine tragfähige rechtliche Basis – und diese schaffen wir jetzt“, betonte Kevin Lenkeit. Darüber hinaus werde die Verweistechnik im Gesetz systematisch überarbeitet, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.