Bund, Länder und Kommunen können für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben Zuwendungen vergeben. Diese Zuwendungen werden in der Regel als Zuschüsse an vielfach nicht-gewinnorientierte Organisationen und Zusammenschlüsse (Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, Umweltschutzgruppen etc.) gezahlt, die Programme und Projekte umsetzen, die im Interesse von Kommunen, Ländern oder des Bundes liegen.
Auch im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden werden jährlich erhebliche Haushaltsmittel für Zuwendungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und freiwilliger Leistungen eingesetzt. Mit diesen Zuwendungen werden Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe, für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements oder in der Selbsthilfe, im Sport, in der Kulturarbeit, der Suchthilfe, der Bildungs- und Umweltarbeit usw. ermöglicht. Viele der so finanzierten Programme und Projekte wirken insbesondere in den Quartieren unserer Städte und tragen erheblich zur Armutsfolgenbekämpfung, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und einer guten Daseinsvorsorge bei.
Diese Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und den Trägern im Land Bremen verläuft überwiegend konstruktiv, basierend auf den Grundregeln der Zuwendungsvergabe. Dazu gehören zum Beispiel zügige und regelkonforme Bewilligungen, transparente und einheitliche Regeln für die Zuwendungspraxis sowie ein sparsamer Umgang mit dem öffentlichen Geld. Ein modernes Zuwendungsrecht muss darüber hinaus nachvollziehbar, fair und übersichtlich zu handhaben sein. Vor allem bei betragsmäßig geringen Zuwendungen sollten bei Beantragung, Bewilligung und Abrechnung bürokratiearme Verfahren Anwendung finden.
Zwar bietet die Bremer Ausgestaltung der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den Verwaltungsvorgaben einigen Spielraum für eine in diesem Sinne angemessene Vergabepraxis. Nach der Erfahrung vieler Zuwendungsempfänger werden die gegebenen Möglichkeiten in den Ressorts unterschiedlich angewendet. Angesichts der wertvollen Arbeit, die mithilfe von Zuwendungen im Interesse unserer Kommunen geleistet werden, ist es wichtig und notwendig, das Zuwendungsrecht so auszugestalten, dass die Zuwendungsempfänger möglichst optimal ihrer Arbeit nachgehen können, für die sie die Mittel einsetzen. Und hier gibt es gemäß den Erfahrungen von Akteur*innen im Feld noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Hierbei gibt es viele Bereiche, in denen Optimierungen vorgenommen werden können: von einer transparenteren Interaktion mit den geldgebenden Behörden über die Erhöhung der Planbarkeit für Zuwendungsempfänger bis hin zu den Antragsstellungen von Zuwendungsempfängern mit geringen Zuwendungssummen, die vereinfacht werden können. Beispiele dafür finden sich auch in Fachpublikationen wie etwa bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. Grundsätzlich muss die Verringerung des Aufwands für die Zuwendungsempfänger angestrebt und ein partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe umgesetzt werden.
Um darzulegen, wie das Zuwendungsverfahren zukünftig modernisiert werden kann, bedarf es aufgrund der Komplexität einer Bestandsaufnahme, vorzugsweise durch eine Fachanhörung unter Hinzuziehung der zuwendungsgebenden Ressorts und von Interessensgruppen der Zuwendungsempfänger. Thematisiert werden soll, mit welchen Mitteln die bremische Zuwendungspraxis vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert werden kann, um so insgesamt die Zuwendungsvergabe zu stärken. Ein entsprechender Bericht ist der Bürgerschaft (Landtag) vorzulegen.
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