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Hausfront mit Fenstern

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke

 

Mit dem sozialen Wohnungsbau verfolgt der Senat das Ziel, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am allgemeinen Wohnungsmarkt versorgen können, sicherzustellen. Die Verwirklichung des Auftrags aus Artikel 14 der Landesverfassung – „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ – ist in der Praxis nur mit einem ausreichenden Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu realisieren. Ebenso müssen aber auch die Regularien über den Zugang zu geförderten Wohnungen alle Menschen einschließen, die aufgrund ihres im Verhältnis zu den Mietpreisen zu geringen Einkommens auf das geförderte Wohnungssegment angewiesen sind.

Der Zugang zu geförderten Wohnungen wird über Wohnberechtigungsscheine (umgangssprachlich „B-Scheine“) geregelt. Für die Ausstellung solcher B-Scheine sind die zulässigen Einkommensgrenzen das zentrale Kriterium. Im Land Bremen sind hierfür im weitesten Sinne Einkommensgrenzen aus dem Jahr 2006 ausschlaggebend. Diese belaufen sich für alleinstehende Personen auf ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt auf 18.000 Euro (§ 9 WoFG). In der Regel sind für den Bezug sozial geförderter Wohnungen (je nach Förderweg) in Bremen Überschreitungen der Einkommensgrenze von 10 Prozent (13.200 Euro und 19.800 Euro) bzw. 60 Prozent (19.200 Euro und 28.800 Euro) möglich. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dies zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. 21/641) den Senat zu fragen, inwieweit diese Grenzen in Anbetracht der seit 2006 im Land Bremen stark gestiegenen Mieten noch zeitgemäß sind und inwiefern das Ziel, Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt versorgen können, als Zielgruppe des sozialen Wohnungsmarktes zu adressieren erreicht, werden kann. Aus der Antwort des Senats wurde deutlich, dass die heute noch gültigen Einkommensgrenzen überholt sind und es einer Aktualisierung bedarf.

Gerade in Anbetracht der sich weiter zuspitzenden Mietbelastung in Bremen bedarf es aus unserer Sicht einer Aktualisierung der Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins. Hierbei sollte auf Basis des Gutachtens zur Aktualisierung der Wohnraumbedarfsprognose sichergestellt werden, dass die in der Wohnraumförderung angedachten Zielgruppen bestmöglich erreicht werden können.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich das aktuelle Verfahren der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins durch eine hohe Komplexität auszeichnet, wodurch sich verschiedene Barrieren ergeben. Die gültigen Einkommensgrenzen für die verschiedenen Kategorien an Wohnberechtigungsscheinen sind im Internet auf den Seiten der Bremer Verwaltung nicht niedrigschwellig auffindbar und für Nicht-Fachleute auch nicht verständlich dargestellt. Letzteres gilt auch für den Wortlaut der Bescheide an Antragsteller:innen, die teilweise nur für Fachleute nachvollziehbar formuliert sind. Dieser Zustand muss an die Kriterien von Normenklarheit und Bürgernähe angepasst werden.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung einen Vorschlag zur Aktualisierung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine an die seit 2006 veränderten Einkommens- und Wohnungsmarktrealitäten vorzulegen;
  2. hierbei darzustellen, wie die festgelegten Grenzen und möglichen Regelungen für Abweichungen, einschließlich des preisgedämpften Segments künftig für alle Bürger:innen leicht nachvollziehbar ausgestaltet und im Internet niedrigschwellig, auch mehrsprachig, leicht auffindbar zugänglich gemacht werden;
  3. das Verfahren der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen sowie den zugehörigen Bescheid kritisch in Bezug auf Transparenz und Verständlichkeit zu prüfen und überarbeiten sowie hierfür auch das Antragsverfahren zu digitalisieren.

 

Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Bithja Menzel, Sahhanim Görgü-Philipp,
Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke