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Bremen & Bremerhaven

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Im Jahr 2015 beteiligten sich die Städte Bremen und Bremerhaven über ihre kommunalen Holdinggesellschaften BVG (heutig BVBG) und BVV an den örtlichen Netzgesellschaften, der Wesernetz Bremen und Bremerhaven GmbH. Die Konstruktion erfolgte überwiegend in Form von stillen Einlagen in Höhe von rund 225 Millionen Euro, ergänzt durch jeweils eine Minderheitsbeteiligung mit umfangreichen Mitspracherechten. Ein zentrales Ziel dieser Beteiligung war – neben dem strategischen Einfluss auf die Versorgungsnetze – die Erzielung regelmäßiger und über dem Refinanzierungsniveau liegender Erträge für die kommunalen Gesellschaften. Die vertraglich zugesicherte Mindestverzinsung der stillen Einlage beträgt 3,7 Prozent jährlich, mit der Möglichkeit einer gewinnabhängigen Steigerung auf bis zu 4,6 Prozent. Dem standen damalig prognostizierte Refinanzierungskosten der Freien Hansestadt Bremen (FHB) in Höhe von rund 2,8 Prozent gegenüber. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe aus dieser Beteiligung seit 2015 tatsächlich Nettoerträge erzielt und inwieweit die angestrebten finanziellen Ziele erreicht wurden.

Wir fragen den Senat:

1. Wie haben sich die Erträge aus der Beteiligung bei Wesernetz seit 2015 jährlich entwickelt und inwieweit konnte dabei eine gewinnabhängige Steigerung oberhalb der zugesicherten Mindestverzinsung der stillen Einlage erzielt werden? Bitte in absoluten Beträgen und tatsächlich erreichte Verzinsung in Prozent angeben.

2. Wie wurden die Refinanzierungskosten methodisch ermittelt? Wie haben sich die Kreditzinsen in den einzelnen Jahren entwickelt und wie hoch waren die Finanzierungskosten in absoluten Beträgen?

3. Welche Nettomargen und Nettoerträge wurden in den einzelnen Jahren von der FHB erzielt und wie sind die Nettoerträge bis heute insgesamt?

4. Aus welchen Gründen wurde die Art der Beteiligung an Wesernetz gewählt und welche Alternativen wurden diskutiert?

Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD