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Dieses Bild zeigt Geld.

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Ebenso wie in anderen Ländern, gehört auch in Bremen die Beihilfe als eigenständiges Krankensicherungssystem zur Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamt:innen. Es umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht sowohl für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle als auch bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten oder Schutzimpfungen.

Bearbeitet werden die derzeit über 60.000 Beihilfeanträge von den Mitarbeiter:innen beim Eigenbetrieb Performa Nord. Aufgrund personeller Engpässe und der parallel hierzu steigenden Antragszahlen kommt es jedoch regelmäßig zu erheblichen Rückständen bei der Bearbeitung. Dies führt nicht nur bei den Versicherten zum Teil zu erheblichen Problemen, sondern ebenso zu steigenden Belastungen bei den Mitarbeiter:innen.

Die Versicherten, die ihre Arzt- und Pflegekosten zunächst selbst bezahlen müssen, bevor sie ihr Geld erstattet bekommen, erwarten zu Recht, dass alle Möglichkeiten und Maßnahmen ausgeschöpft werden, den Antragsstau bei der Bearbeitung ihrer Beihilfeanträge schnellstmöglich zu beheben und dass lange Verzögerungen bei der Erstattung ihrer Kranken- und Pflegekosten auch für die Zukunft vermieden werden.

Entsprechend hat der Senat bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungsstände auf den Weg gebracht. Neben mehr Personal, der Einführung zeitweiser freiwilliger Samstagsarbeit sowie der Anpassung des Priorisierungskonzepts von Beihilfeanträgen nach sozialen Kriterien, stellt nicht zuletzt die Einführung einer Regelung zur sog. risikoorientierten Bearbeitung einen sehr pragmatischen Weg dar, die individuelle und zeitintensive Prüfungsintensität in Zukunft neu und schlanker auszurichten, z.B. indem die Prüfungsintensitäten an bestimmte Wertgrenzen oder verschiedene Risikoklassen geknüpft werden und Stichprobenprüfungen nunmehr möglich sind.

Darüber hinaus hat Bremen mit der sog. Pauschalen Beihilfe bereits vor einigen Jahren eine wichtige Alternative bei der Beihilfegewährung geschaffen. So können durch die Pauschale Beihilfe Beamt:innen statt einer individuellen Beihilfe einen monatlichen Pauschalbeitrag als Beihilfe zur (hälftigen) Finanzierung einer freiwilligen Krankenvollversicherung erhalten und zwar unabhängig, ob dies eine private oder gesetzliche Krankenvollversicherung ist.

Damit wurde einerseits eine offensichtliche Gerechtigkeitslücke zwischen der beihilfekonformen Privaten Krankenversicherung (PKV) und der freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschlossen, in der bis dato der komplette Beitragssatz von den Versicherten alleine bezahlt werden musste. Andererseits stellt sich – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungszeiten bei der Gewährung der individuellen Beihilfe – die Frage, ob und inwieweit in Bremen die Inanspruchnahme der Krankenvollversicherung für Beamt:innen – teilfinanziert aus der sog. Pauschalen Beihilfe – noch deutlich stärker als vielversprechende Alternative zur zeitintensiven Einzelberechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der beihilfefähigen Aufwendungen innerhalb der individuellen Beihilfe verstanden, beworben und ggf. attraktiviert werden muss – sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Beamt:innen.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat die Wirkung der sog. Pauschalen Beihilfe für Beamt:innen in Bremen seit ihrer Einführung?
  2. Wie viele Beamt:innen haben die Pauschale Beihilfe seit ihrer Einführung 2019 bislang jährlich beantragt und wie viele bekommen sie seit ihrer Einführung jährlich ausbezahlt?
    1. Wie viele davon im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
    2. Wie viele davon im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV)?
  3. Welche Kosten sind Bremen seit Einführung der Pauschalen Beihilfe 2019 jährlich entstanden (insgesamt, im Bereich der GKV, im Bereich der PKV)? Wie verhalten sich diese Kosten pro versicherter Person im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten pro Kopf für individuelle Beihilfe?
  4. Inwiefern ist aus Sicht des Senats mit einer Arbeitsentlastung sowohl bei den Bezieher:innen der individuellen Beihilfe als auch bei den Mitarbeiter:innen bei der Performa Nord zu rechnen, würden sich mehr Beamt:innen gegen die zeitintensive Einzelberechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der beihilfefähigen Aufwendungen im Rahmen der individuellen Beihilfe und stattdessen für die Pauschale Beihilfe und damit für eine Krankenvollversicherung entscheiden?
  5. Inwieweit entstehen Beamt:innen Vor- bzw. Nachteile durch die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe, insbesondere:
    1. Werden in der individuellen Beihilfe vorgesehene Erhöhungen des Beihilfesatzes (bei Kindern, im Pensionsalter) auch auf die pauschale Beihilfe übertragen?
    2. Inwieweit werden medizinische Leistungen, die über die individuelle Beihilfe erstattungsfähig sind, über die pauschale Beihilfe nicht abgedeckt oder umgekehrt?

Bitte jeweils auf die Bestimmungen für GKV- und PKV-Versicherte eingehen.

  1. Welche weiteren Gründe sind dem Senat bekannt, die dazu führen, dass grundsätzlich berechtigte Beamt:innen in Bremen sich für die Gewährung von individuellen Beihilfen und gegen die Pauschale Beihilfe und damit gegen eine freiwillige Krankenvollversicherung entscheiden?
  2. Welche Maßnahmen sieht der Senat als geeignet an, die Pauschale Beihilfe als Alternative der Beihilfegewährung sowohl im Bereich der Gesetzlichen als auch der Privaten Krankenversicherung noch weiter zu attraktivieren und hierdurch die Zahl der Beamt:innen mit einer freiwilligen Krankenvollversicherung weiter zu steigern? Inwieweit hält er insbesondere angesichts der komplexen Materie die Einführung eines Beratungsangebots für die Beamt:innen für sinnvoll, wie es bspw. in Hamburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale angeboten wird?
  3. Ist dem Senat bekannt, dass – während GKV-Versicherte nur in Ausnahmefällen überhaupt Rechnungen zur Erstattung einreichen müssen – vielen PKVen inzwischen ein per App übermitteltes Foto einer Rechnung als Antrag auf Erstattung genügt? Inwieweit und ggf. zu wann beabsichtigt der Senat, dieses Verfahren auf die Erstattung der individuellen Beihilfe zu übertragen? Falls ja: Welche Kostenersparnisse erwartet der Senat bei der Einführung dieses digitalen Einreichungsweges? Falls nicht, was spricht aus Sicht des Senats gegen die Übertragung des von den PKVen praktizierten Verfahrens auf die individuelle Beihilfe?
  4. Aus welchen Gründen wird den Berechtigten der Freien Heilfürsorge (Bedienstete von Polizei und Feuerwehr) derzeit keine Pauschale Beihilfe als Alternative angeboten und inwieweit hält es der Senat für sinnvoll, diesem Personenkreis zukünftig ebenfalls die Pauschale Beihilfe als Alternative anzubieten?

 

Falk Wagner, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD