Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Ebenso wie in anderen Ländern, gehört auch in Bremen die Beihilfe als eigenständiges Krankensicherungssystem zur Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamt:innen. Es umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht sowohl für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle als auch bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten oder Schutzimpfungen.
Bearbeitet werden die derzeit über 60.000 Beihilfeanträge von den Mitarbeiter:innen beim Eigenbetrieb Performa Nord. Aufgrund personeller Engpässe und der parallel hierzu steigenden Antragszahlen kommt es jedoch regelmäßig zu erheblichen Rückständen bei der Bearbeitung. Dies führt nicht nur bei den Versicherten zum Teil zu erheblichen Problemen, sondern ebenso zu steigenden Belastungen bei den Mitarbeiter:innen.
Die Versicherten, die ihre Arzt- und Pflegekosten zunächst selbst bezahlen müssen, bevor sie ihr Geld erstattet bekommen, erwarten zu Recht, dass alle Möglichkeiten und Maßnahmen ausgeschöpft werden, den Antragsstau bei der Bearbeitung ihrer Beihilfeanträge schnellstmöglich zu beheben und dass lange Verzögerungen bei der Erstattung ihrer Kranken- und Pflegekosten auch für die Zukunft vermieden werden.
Entsprechend hat der Senat bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungsstände auf den Weg gebracht. Neben mehr Personal, der Einführung zeitweiser freiwilliger Samstagsarbeit sowie der Anpassung des Priorisierungskonzepts von Beihilfeanträgen nach sozialen Kriterien, stellt nicht zuletzt die Einführung einer Regelung zur sog. risikoorientierten Bearbeitung einen sehr pragmatischen Weg dar, die individuelle und zeitintensive Prüfungsintensität in Zukunft neu und schlanker auszurichten, z.B. indem die Prüfungsintensitäten an bestimmte Wertgrenzen oder verschiedene Risikoklassen geknüpft werden und Stichprobenprüfungen nunmehr möglich sind.
Darüber hinaus hat Bremen mit der sog. Pauschalen Beihilfe bereits vor einigen Jahren eine wichtige Alternative bei der Beihilfegewährung geschaffen. So können durch die Pauschale Beihilfe Beamt:innen statt einer individuellen Beihilfe einen monatlichen Pauschalbeitrag als Beihilfe zur (hälftigen) Finanzierung einer freiwilligen Krankenvollversicherung erhalten und zwar unabhängig, ob dies eine private oder gesetzliche Krankenvollversicherung ist.
Damit wurde einerseits eine offensichtliche Gerechtigkeitslücke zwischen der beihilfekonformen Privaten Krankenversicherung (PKV) und der freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschlossen, in der bis dato der komplette Beitragssatz von den Versicherten alleine bezahlt werden musste. Andererseits stellt sich – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungszeiten bei der Gewährung der individuellen Beihilfe – die Frage, ob und inwieweit in Bremen die Inanspruchnahme der Krankenvollversicherung für Beamt:innen – teilfinanziert aus der sog. Pauschalen Beihilfe – noch deutlich stärker als vielversprechende Alternative zur zeitintensiven Einzelberechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der beihilfefähigen Aufwendungen innerhalb der individuellen Beihilfe verstanden, beworben und ggf. attraktiviert werden muss – sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Beamt:innen.
Wir fragen den Senat:
Bitte jeweils auf die Bestimmungen für GKV- und PKV-Versicherte eingehen.
Falk Wagner, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
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