Obdachlose gehören zu den sozialen Gruppen mit der geringsten Wahlbeteiligung. Dafür gibt es viele Gründe. Dazu gehören auch spezifische Verfahrenshürden, die Obdachlose daran hindern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen oder überhaupt davon zu wissen.
Auch für Obdachlose gilt das Wahlrecht uneingeschränkt. Wir begrüßen die seit 2015 stattgefundenen, gezielten Maßnahmen, um Obdachlose einerseits über anstehende Wahlen zu informieren und zudem die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten, auch wenn Personen beispielsweise nicht im Wählerverzeichnis gelistet waren, über keinen Ausweis verfügen oder der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins erst spät gestellt wird. Wir wollen bei der Handhabung des Wahlrechts für Obdachlose und Wohnungslose weiter vorangehen und die Informations- und Unterstützungsangebote für obdachlose Menschen institutionalisieren.
Die Wertschätzung des Wahlrechts als vornehmstes Recht im demokratischen Staat zeigt sich auch daran, wie es für diejenigen gewährleistet ist, wo es am schwierigsten ist. Klare Informationen über das Verfahren und öffentliche Information sind daher auch für zukünftige Wahlen unabdingbar.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
1. die Zusammenarbeit mit den Trägern der Obdachlosenhilfe für die nächste Bundestagswahl und andere künftige Wahlen aufrecht zu erhalten und frühzeitig darauf hinzuwirken, dass alle an der Durchführung der Wahl Beteiligten über die Möglichkeiten der Stimmabgabe für Obdachlose informiert sind und dass dafür möglichst niedrigschwellige Verfahren vorgesehen werden;
2. für die nächste Bundestagswahl in geeigneter Form eine Informationskampagne zur Wahlmöglichkeit für Obdachlose zu planen und bestehende Konzepte dabei zu berücksichtigen;
3. zu prüfen, inwiefern es möglich ist, ein Wahllokal in Treffpunkten für Obdachlose, wie beispielsweise dem Café Papagei einzurichten, bzw. dort die Briefwahl anzubieten;
4. die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, ihr innerhalb von sechs Monaten zu berichten.
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