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Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

 

Laut Weser Kurier vom 21.08.2024 wurde im Amt für Soziale Dienste durch Zufall aufgedeckt, dass zwei Mitarbeitende rund 150 Dokumente nicht bearbeitet, sondern im Datenschutzmüll entsorgt haben. Wie schon der Aktenfund im Sozialzentrum 5 zeigt auch dieser Fall wieder deutlich, wie sehr analoge Verfahren Fehlverhalten begünstigen.

In der Debatte um Verwaltungsdigitalisierung gerät oftmals in den Hintergrund, dass die elektronische Aktenführung nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Kontrollierbarkeit von Verwaltungshandeln verbessert. Durch eingeschränkte Zugriffberechtigungen und die direkte Nachvollziehbarkeit, welche Personen welche Änderungen vorgenommen haben, sind digitale Akten schwer zu manipulieren. Unterlagen können nicht einfach verschwinden oder vernichtet werden.

Bereits im Herbst 2022 hat sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion mit einer Kleinen Anfrage über die digitalen Arbeitsstrukturen in der bremischen Verwaltung informiert. In der Antwort des Senats vom 15.11.2022 wurde deutlich, dass noch immer weite Teile der Bremischen Verwaltung (Land und Stadt) ihre Akten nicht oder nicht vollständig in elektronischer Form führen. Der Senat gab jedoch an, dass er die Umstellung auf elektronische Aktenführung in allen Ressorts mit Hochdruck vorantreibe.

 

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Abteilungen, Ämter und Behörden der Bremischen Verwaltung (Stadt und Land) bearbeiten und bescheiden Anträge mit Außenwirkung?
  2. In welchen der unter 1. genannten Abteilungen, Ämter und Behörden werden auch weiterhin zumindest teilweise Akten analog geführt (heruntergebrochen auf Referats- oder Abschnittsebene)?
  3. Welche Gründe liegen jeweils zugrunde und wann ist jeweils mit einer vollständigen Umstellung auf medienbruchfreie elektronische Aktenführung zu rechnen?

 

 

Senihad Šator, Arno Gottschalk, Holger Welt,
Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD