
Eine effektive Bekämpfung von Straftaten setzt nicht nur voraus, dass die Täter:innen ermittelt und einer Bestrafung zugeführt werden. Vielmehr ist es unerlässlich, dass die materiellen Vorteile aus den Taten abgeschöpft werden, um sie den Täter:innen zu entziehen und die Schäden, die Opfer erlitten haben, auszugleichen. Das gilt insbesondere für Verfahren der Organisierten Kriminalität.
Vermögensabschöpfung unterteilt sich dabei in mehrere zeitliche Phasen:
Erklärtes Ziel der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform des Vermögensabschöpfungsrechts war es, stärker als bislang Taterträge, die aus Straftaten erlangt wurden, den Täter:innen wieder wegzunehmen und zugunsten des Staates bzw. zugunsten der Verletzten einzuziehen.
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