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Bremen & Bremerhaven

Antrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugesetzt werden. Dies regelt die EU-Richtlinie 2001/110. Dennoch zeigten Untersuchungen im Rahmen der koordinierten EU-Aktion „from the hives“, dass fast 50 Prozent der analysierten Proben von Honigimporten Verfälschungen enthalten. Besonders problematisch ist der Import aus bestimmten Drittstaaten, z.B. China, in denen Honig oft mit Zuckersirup gestreckt wird. Diese Verfälschungen sind für Verbraucher:innen in der Regel nicht erkennbar und stellen somit Lebensmittelbetrug dar. Dadurch wird die heimische Imkerei geschädigt, die mit den enorm niedrigen Preisen des verfälschten Honigs nicht konkurrieren kann.

Honig gehört zu den Lebensmitteln, von denen Verbraucher:innen hohe Qualität und Naturbelassenheit erwarten. Zudem verbinden sie mit dem Naturprodukt Honig ein gesundes Lebensmittel, das als traditionelles Mittel der Hausapotheke auch bei Erkältungen genommen wird. In reiner Form wirkt Honig antibakteriell und entzündungshemmend, hilft bei Halsschmerzen und Husten. Gepanschter Honig enthält jedoch billige Zuckerzusätze, die nicht nur die Qualität mindern, sondern auch ernährungsphysiologisch bedenklich sein können.

Da Honig aus bestimmten Ländern häufiger verfälscht ist, sollten die Ursprungsangaben auf den Etiketten als Information für die Verbraucher:innen so genau wie möglich sein. Mit der bereits beschlossenen Änderung der EU-Honigrichtlinie müssen künftig alle Ursprungsländer und deren prozentualen Anteile auf dem Etikett angegeben werden. Allerdings erlaubt die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten auch, die Prozentangaben ausnahmsweise auf die vier Hauptherkünfte zu beschränken. Diese Ausnahmeregelung untergräbt faktisch die Interessen der Verbraucher:innen.

Darüber hinaus gibt es auch gesundheitliche Risiken beim Konsum von gepanschtem Honig. In Importhonigen wurden bereits Rückstände von Antibiotika, Pestiziden und Schwermetallen nachgewiesen, die in der EU nicht zugelassen sind. Insbesondere für Kinder und Menschen mit Allergien oder gesundheitlichen Einschränkungen kann dies problematisch sein. Daher sollten strengere Kontrollen auch sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenklicher Honig auf den Markt kommt.

Importhonig weist durch lange Transportwege einen höheren ökologischen Fußabdruck auf. Dagegen trägt die Förderung der regionale und nachhaltige Imkerei zum Schutz der Umwelt bei und unterstützt eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft. Durch die massive Konkurrenz mit gepanschtem Billighonig geraten heimische Imker:innen jedoch zunehmend unter Druck. Eine verstärkte Unterstützung der regionalen und nachhaltigen Imkereiwirtschaft durch gezielte Fördermaßnahmen und bessere Vermarktungsmöglichkeiten sind daher wichtig, um die Imkerei als nachhaltige und umweltfreundliche Branche zu sichern. Das Land Bremen kann durch gezielte Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene dazu beitragen, die Qualität von Honig zu sichern und regionale Produzenten zu stärken.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Deutschland bei der Umsetzung der neuen EU-Honigrichtlinie in nationales Recht nicht die optionale Ausnahmeregelung anwendet, sondern dass auf den Frontetiketten von Mischhonigen künftig alle Ursprungsländer und alle prozentualen Anteile angegeben werden müssen;
  2. sich auf Bundesebene für eine Verschärfung der Importkontrollen für Honig einzusetzen, um die Einfuhr von Honig, der nicht den Vorgaben der EU-Honigrichtlinie entspricht, wirksam zu unterbinden und dazu zu prüfen, wie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und dem Zoll weiter verbessert werden, damit die wissenschaftlich anerkannten Analysemethoden zur Überprüfung effektiv angewendet werden;
  3. sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Schaffung eines EU-Honigreferenzlabors sowie eines effektiven Rückverfolgbarkeitssystems für Honig einzusetzen;
  4. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

Derik Eicke, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke

Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN