Im gesellschaftlichen Alltag herrscht noch immer ein Denken in ausschließlich zwei Geschlechtskategorien, trotz formaler Einführung der dritten Option. Trans- und intergeschlechtliche Personen waren und sind vielfältigen Formen von Benachteiligungen ausgesetzt. Fortbestehende Benachteiligungen gilt es weiter abzubauen und gleichzeitig den Blick auf medizinische und rechtliche Zwangsmaßnahmen an inter- und transgeschlechtlichen Menschen in der Vergangenheit zu richten. Diese gilt es historisch aufzuarbeiten und wenn möglich Entschädigungen zu leisten.
Eine Vielzahl von Menschen musste gravierende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und in das Recht auf Selbstbestimmung über sich ergehen lassen. Beispiele sind hier der Zwang zur Sterilisation/Kastration und die Scheidung als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung. Das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gerügte sogenannte Transsexuellengesetz greift noch immer tief in die Intim- und Privatsphäre der Antragstellenden ein und ist für die vom Gesetz Betroffenen mit hohen Kosten verbunden. Das im Bundestag kürzlich reformierte Personenstandsgesetz setzt weiterhin auf Fremdbestimmung durch Ärzt*innen bei der Wahl des Geschlechtseintrages. Die Durchführung von Genitaloperationen an Menschen mit Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale, die (noch) nicht einwilligungsfähig sind, ist nach wie vor nicht verboten.
Bis heute werden bundesweit jährlich etwa 1.700 Kinder mit vermeintlich uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen normangleichenden Operationen ohne medizinische Notwendigkeit unterzogen. Im November 2018 hat die Bremische Bürgerschaft eine Bundesratsinitiative gegen solche Operationen beschlossen. Zwar wurde ebenfalls im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung vereinbart, klarzustellen, dass solche medizinischen Eingriffe nur „in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“, allerdings liegt bisher noch kein Gesetzentwurf vor. Bremen sollte daher auch auf Landesebene aktiv werden, damit diese Operationen in Zukunft ausgeschlossen werden.
Viele Menschen erlitten durch Operationen durch das Vorenthalten von Informationen über die Eingriffe und Diagnosen massive körperliche und psychische Schäden (chronische Schmerzen, Funktionseinschränkungen, Einschränkungen der sexuellen Empfindungsfähigkeit, Traumatisierungen, Depressionen), die bis heute ihr Leben einschränken. Personen, die von diesen massiven Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, sollten durch einen Entschädigungsfonds unbürokratisch entschädigt werden.
Zudem ist die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Betroffene der ursprünglichen Fassung des Transsexuellengesetzes unerlässlich, wie auch der UN-Menschenrechtsrat empfohlen hat. Nach der benannten Fassung konnten nur unverheiratete Menschen eine Personenstandsänderung beantragen. Wer verheiratet war, wurde dazu gezwungen, sich von dem oder der Ehepartner*in scheiden zu lassen. Im Jahr 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Regelung verfassungswidrig war. Doch die Regelung, dass Menschen nur dann eine Personenstandsänderung beantragen konnten, wenn sie „dauernd fortpflanzungsunfähig“ waren, galt bis 2011. Dadurch waren die Betroffenen gezwungen, die Entfernung von Geschlechtsorganen zu veranlassen. Auch diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Mehr als 10.000 Menschen wurden zwischen 1981 und 2011 allein in Deutschland nach Schätzungen des Bundesverbands Trans* vor diesem Hintergrund sterilisiert.
Die Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates, einen „Entschädigungsfonds für Personen einzurichten, die sich für eine Anerkennung ihres Geschlechts zwischen 1981 und 2011 zwangsweise sterilisieren lassen mussten oder nicht gewollte geschlechtsangleichende Behandlungen erfahren haben“, folgte Schweden 2016 als erstes Land und sagte eine pauschale Entschädigung den Betroffenen zu. Bremen sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass ein solcher Entschädigungsfonds auch in Deutschland eingerichtet wird und sich der Bundestag offiziell bei den Geschädigten für das begangene Unrecht in Form von Scheidungs- und Operationszwang entschuldigt.
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