Große Anfrage der Fraktion der SPD
Mit der im Januar 2020 in Kraft getretenen sogenannten Föderalismusreform 2017 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern grundlegend neugeordnet. Mit der Reform wurde der bisherige Länderfinanzausgleich abgeschafft und mit ihm weitgehend der horizontale Ausgleich – also die direkte Umverteilung zwischen den Ländern. Der neue bundesstaatliche Finanzausgleich funktioniert vorrangig über eine vertikale Verteilung der Umsatzsteuer. Somit wird der Bund stärker in die Verantwortung genommen, um die Unterschiede in der Finanzkraft der Länder auszugleichen.
Im neuen System des Finanzausgleichs dient die Umsatzsteuer als zentrale Umverteilungsquelle. Anders als früher wird sie nicht allein nach dem Wohnsitzprinzip verteilt, sondern anhand eines komplexeren Modells, das sowohl die Einwohnerzahl als auch die Wirtschaftskraft und den Bedarf eines Landes berücksichtigt. Die relevanten Faktoren umfassen unter anderem die Steuerkraft der Länder, die Bevölkerungsentwicklung und spezifische regionale Herausforderungen. Dieses Modell trägt der Tatsache Rechnung, dass strukturschwache Regionen oft nicht in der Lage sind, durch eigene Steuerkraft mit wirtschaftsstarken Ländern zu konkurrieren.
Im Kern vollzieht sich auch der neue bundestaatliche Finanzausgleich in vier Stufen. Im ersten Schritt erfolgt die grundlegende Zuteilung des Steueraufkommens an den Bund und an die Gesamtheit der Länder. Anschließend wird das Aufkommen der Ländergesamtheit den einzelnen Ländern zugeordnet, wobei das Aufkommen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer nach dem Ort der Vereinnahmung, das vollständige Aufkommen der Ländergesamtheit an der Umsatzsteuer hingegen nunmehr über das Kriterium der Einwohnerzahl erfolgt. Anschließend erfolgt der sekundäre horizontale Finanzausgleich zur Angleichung der Finanzkraftunterschiede der Länder über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Schließlich sieht die vierte Stufe weiterhin die Möglichkeit von Ergänzungszuweisungen des Bundes (Bundesergänzungszuweisungen) an leistungsschwache Länder vor.
Für die Finanzausstattung Bremens und Bremerhavens bedeutet die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die größte systematische Änderung der letzten Jahrzehnte. Insbesondere mit Blick auf die finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme. Dabei ist ein besonderer Blick darauf zu werfen, welche Faktoren die bremischen Anteile an der Umsatzsteuer beeinflussen.
Wir fragen den Senat:
Arno Gottschalk, Senihad Šator, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
28195 Bremen
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