Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Ein weibliche Pflegekraft hilft einer älteren Frau beim Trinken.

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Examensurkunden sind für Absolvent:innen erforderlich, um nach der Ausbildung zügig in eine Anstellung zu kommen. Sie bestätigen den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung und sind sowohl für die persönliche Anerkennung wichtig als auch eine notwendige Voraussetzung für eine Anstellung. Die Urkunden müssen nach Abschluss der Ausbildung von den Absolvent:innen beantragt werden. Mit der Ausstellung fallen Gebühren an, die die Beantragenden im Regelfall selbst tragen müssen.

Auf die Anfrage der SPD im Rahmen der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft „Examensurkunden für Pflegefachkräfte schneller bereitstellen“, berichtete der Senat, dass die Ausstellung der Erlaubnisurkunde für Pflegefachkräfte derzeit 84,50 Euro kostet. Zusätzlich kommen 13,00 Euro für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses hinzu, welches für die Urkundenausteilung erforderlich ist.

Die Arbeit von Pflegefachkräften ist in unserer Gesellschaft von unverzichtbarem Wert, und es ist erklärtes Ziel den ausgebildeten Kräften möglichst schnell eine gute Anstellung im Land Bremen zu ermöglichen. Der Fachkräftemangel erhöht diesen Druck, insbesondere in der Pflege. Dennoch müssen Absolvent:innen Kosten für ein Dokument aufbringen, das ihnen erst den Zugang zu ihrem Beruf ermöglicht. Dieses Problem betrifft jedoch nicht nur die Gesundheitsberufe: Auch in anderen Berufsgruppen müssen Absolvent:innen in der Regel hohe Gebühren zahlen, um ihre Abschlussdokumente zu vervollständigen und die berufliche Laufbahn beginnen zu können.

Die Bekämpfung des Fachkräftemangels im Land Bremen ist ein zentrales Anliegen der Koalition, dazu gehört auch, den Übergang aus der Ausbildung in den Beruf zu verbessern. Angesichts des hohen Bedarfs an Fachkräften gilt es daher zu hinterfragen, wie bestehende Verwaltungsverfahren ablaufen, um Hürden – auch finanzielle – abzubauen oder sie zumindest nachvollziehbar zu machen und so auch Anreize für eine Ausbildung und eine Anstellung im Land Bremen zu setzen. Mehr Klarheit und Transparenz über die Kostenstruktur und den Prozess der Ausstellung von Examensurkunden zu schaffen, ist daher insbesondere angesichts der Unumgänglichkeit und Bedeutung dieser Dokumente für den beruflichen Einstieg von Fachkräften wichtig.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Wie bemessen sich die Beträge für die Ausstellung von Examensurkunden bzw. Erlaubnisurkunden in den Gesundheitsberufen? Welche Faktoren beeinflussen gegebenenfalls die Höhe der Kosten und variieren diese von Jahr zu Jahr?
  2. Wie hoch sind die Gebühren für die Ausstellung von Examensurkunden bzw. Erlaubnisurkunden in den anderen landesrechtlich geregelten Berufen? Falls diese von den Gebühren in den Gesundheitsberufen abweichen, wie begründet sich dies?
  3. Wo können Interessierte detaillierte offizielle und öffentliche Informationen zu den Gebühren und Prozessen für die Ausstellung von Examensurkunden in den Gesundheitsberufen im Land Bremen finden?
  4. Wie bewertet der Senat, dass es derzeit weder im Land Bremen, noch bundesweit eindeutige und transparente Informationen darüber gibt, wie die Gebühren in den Gesundheitsberufen zustande kommen?
  5. Inwiefern lassen sich nach den Erkenntnissen des Senats die Kosten und entsprechend die Gebühren für die Ausstellung der Urkunde reduzieren durch effizientere und ggf. auch besser digital ausgebaute Arbeitsprozesse?
  6. Gibt es einen für alle Gesundheitsfachberufe geltenden Betrag oder gibt es Unterschiede in den Kosten für die Ausstellung je nach Fachrichtung bzw. Abschluss, für die die Examensurkunde ausgestellt wird? Wenn ja, warum?
  7. Kann die Beantragung der Erlaubnisurkunde für Pflegefachkräfte im Land Bremen online erfolgen oder ist es erforderlich dafür einen behördlichen Termin zu buchen?
  8. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob die Gebühren in allen Bundesländern und/oder Ausbildungsinstitutionen für die Examensurkunde der generalistischen Pflegeausbildung einheitlich sind und wenn sie nicht einheitlich sind, wie hoch sind die Gebühren im Land Bremen im Verhältnis zu denen anderer Bundesländer in vergleichbaren Abschlüssen?
  9. Inwiefern besteht die Möglichkeit für die Absolvent:innen Transparenz über die Höhe oder Errechnung der Gebühren zu erhalten und welche Anpassungen wären im Land Bremen erforderlich, um diese Informationen frei zugänglich zu machen?

 

Ute Reimers-Bruns, Jörg Zager, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD