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Bremen & Bremerhaven

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Antrag der Fraktion der SPD

 

Die erfolgreiche klimaneutrale und digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine der historischen Aufgaben unserer Zeit und die Grundlage für eine gute Entwicklung des Bundeslandes Bremen in den kommenden Jahren.

Um die Treibhausgas-Emissionen im Land Bremen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent, bis zum Jahr 2033 um mindestens 85 Prozent und bis zum Jahr 2038 um mindestens 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Basisjahres 1990 zu senken, sind Investitionen in historisch einmaliger Höhe insbesondere für die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, die Verkehrs- und Wärmewende sowie die Klima-Transformation der Wirtschaft notwendig.

Laut Schätzungen der ersten Enquetekommission im Land Bremen belaufen sich die Finanzbedarfe der öffentlichen Hand allein für die Umsetzung der erarbeiteten Klimaschutzstrategie aus heutiger Sicht auf ca. 8 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten und ca. 200 bis 430 Millionen Euro pro Jahr als dauerhafte Betriebskosten.

Verschärft wird die Situation für die öffentlichen Haushalte zusätzlich durch die durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise in Europa, Deutschland und damit auch in Bremen und Bremerhaven. Die Notwendigkeit, die energiepolitische Abhängigkeiten zu überwinden und die Energieversorgung in Europa, Deutschland und im Land Bremen resilienter gegen solche Entwicklungen aufzustellen, dulden entsprechend keinen Aufschub und führen ebenfalls zu erheblichen, zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte.

Hinzu treten schließlich weitere, in der Finanzplanung bislang nicht in voller Höhe berücksichtigte Finanzierungsherausforderungen durch u.a. Mitfinanzierungsbedarfe für die Entlastungspakete des Bundes, durch steigende Sozialleistungen sowie insbesondere inflationsbedingt signifikant steigende Personalkosten.

Angesichts der finanziellen Ausgangslage des Landes Bremen ist klar, dass die gesamten Kosten für die erfolgreiche klimaneutrale und digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft allein aufgrund ihres Kostenvolumens und ihrer kurz- bis mittelfristigen Umsetzungsperspektive nicht vollständig innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel zeitnah abgebildet werden können.

Mit dem Nachtragshaushalt 2023 hat sich das Land Bremen auf den Weg gemacht und einen mehrfach begründeten Ausnahmetatbestand für die Klimakrise in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise in ihrer Wirkung als kriegsbedingte Störung der Wirtschafts- und Versorgungslage im Rahmen der Schuldenbremse geltend gemacht und hierbei in einem wichtigen ersten Schritt eine mehrjährige Notlagenkreditfinanzierung im Umfang von insgesamt 3 Milliarden Euro bis 2027 beschlossen.

Um die klimaneutrale und digitale Transformation finanziell erfolgreich abzusichern, bedarf es jedoch darüber hinaus weiterer finanzieller Kraftanstrengungen und eine kontinuierliche Verbesserung auf der Einnahmeseite. Während aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern die Möglichkeiten hinsichtlich der Steuergesetzgebung beschränkt sind, stellt nicht zuletzt die Einwerbung von Bundesmitteln und Mitteln aus EU-Förderprogrammen eine wichtige Finanzierungsquelle dar, die das Land Bremen in der Vergangenheit immer wieder sehr erfolgreich nutzen konnte.

Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich die von der EU zur Verfügung gestellte Förderkulisse im Wandel befindet: Die in geteilter Mittelverwaltung von Bremen und der Europäischen Kommission stehenden Kohäsionsmittel, von denen Bremen seit Jahrzehnten im starken Maße profitiert hat, schrumpfen, während diejenigen Mittel, die die von der Europäischen Kommission direkt verwaltet werden, zunehmen. Ein steigender Anteil der Europäischen Mittel werden somit nicht mehr einfach zugewiesen, sondern müssen beantragt und teilweise vor- oder kofinanziert werden. Auch erfolgen neue Ausschreibungen z.T. so kurzfristig, dass bei der Aufstellung der bremischen Haushalte diese Programme noch gar nicht bekannt und damit budgetierbar sind.

Um zukünftig noch stärker von Bundes- und EU-Förderprogrammen profitieren zu können, gilt es angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Programme – allein auf der Förderdatenbank des Bundes sind derzeit über 2.500 antragsoffene Förderprogramme aufgeführt – das bislang auch aufgrund der dezentralen Ressourcenverantwortung in Teilen unübersichtliche Programm- und Fördermanangement des Landes weiter zu verbessern und in geeigneter Weise neu zu bündeln.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. eine neue ressortsübergreifend arbeitende, zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle in der Senatskanzlei zur Einwerbung von Bundes- und EU-Fördermitteln schnellstmöglich einzurichten;
  2. die neue zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle mit dem Ziel einzurichten,
    1. das Fördermittelmanagement für Bundes- und EU-Mittel der Freien Hansestadt Bremen neu zu bündeln und alle verfügbaren Bundes- und EU-Förderprogramme noch konsequenter und umfassender abgestimmt für alle Ressorts in Bremen und Bremerhaven nutzbar zu machen;
    2. alle Informationen über Fördermöglichkeiten und Verfahrensabläufe mit Hilfe eines neu zu schaffenden, zentralen Intranetportals (Plattform) allen Ressorts übersichtlich und transparent zugänglich zu machen;
    3. die einzelnen Ressorts bei der Abstimmung mit den zuständigen Bundes- und EU-Behörden als zentrale Anlaufstelle bei Bedarf systematisch zu unterstützen;
    4. die ressortübergreifende Abstimmung und Steuerung bei der Antragsbearbeitung durch die einzelnen Ressorts und Umsetzung sicherzustellen;
    5. das Fördermittelmanagement für Bundes- und EU-Mittel der Freien Hansestadt Bremen durch ein systematisches, zentrales Controlling transparenter und effektiver zu gestalten;
  1. die für die Umsetzung und den Betrieb der neu zu schaffenden, zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2024/2025 zur Verfügung zu stellen;
  2. dafür zu sorgen, dass auch bei mehrjährigen Projekten die hierfür zufließenden EU-Mittel in den jeweiligen Ressorthaushalten vollumfänglich verfügbar sind und zum Ausgleich der entstandenen Kosten verwendet werden können;
  3. dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend zu berichten.

 

Arno Gottschalk, Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD