Immer noch wird in 43 Staaten der Erde die Todesstrafe regelmäßig als Höchststrafe verhängt und vollstreckt. Der weltweite Protest der „World Coalition against the Death Penalty“ hat in den vergangenen Jahren Erfolge erzielt, aber das Ziel der weltweiten Ächtung der Todesstrafe ist noch nicht erreicht. Amnesty International zufolge ist die Todesstrafe inzwischen in 142 Staaten der Erde abgeschafft. In Ländern wie China, Iran, Saudi-Arabien, Vietnam, Irak, Ägypten, USA, Japan, Pakistan und Singapur aber sind Hinrichtungen dokumentiert. 28 Länder wenden die Todesstrafe in der Praxis nicht mehr an. Die Länder, die an der Todesstrafe festhalten, stellen mit 56 Staaten eine Minderheit dar. Obwohl die Zahl der Länder, in den die Todesstrafe abgeschafft ist, jährlich wächst, ist der Prozess nicht ohne Rückschläge. So läuft in den Philippinen seit 2016 der Versuch, die Todesstrafe wieder einzuführen.
In vielen Ländern werden Todesurteile unmittelbar nach der Verurteilung vollstreckt, um den Verurteilten oder ihren Angehörigen keine Gelegenheit zu geben, Rechtsmittel – soweit überhaupt vorhanden – einzulegen. Im vergangenen Jahr hat die „World Coalition against the Death Penalty“ deshalb insbesondere auf das Schicksal der Kinder aufmerksam gemacht, deren Eltern zu einer Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet wurden. Die Organisation nennt sie die unsichtbaren Opfer, Denn sie erfahren eine schwere emotionale und psychische Belastung.
Dieses Trauma kann in allen Stadien der Todesstrafe eines Elternteils auftreten: Verhaftung, Prozess, Verurteilung, Todesstrafe, Hinrichtungstermine, Hinrichtung selbst und deren Folgen. Die wiederholten Zyklen von Hoffnung und Enttäuschung, die all diese Stadien begleiten können, können sich langfristig auswirken, manchmal sogar bis ins Erwachsenenalter hinein.
Die Stigmatisierung der Familie, in der sie leben, und der Verlust eines Elternteils durch einen Staat verstärken die tiefe Instabilität im täglichen Leben des Kindes. Anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der Konvention über die Rechte des Kindes (20. November 1989) lag der Schwerpunkt des 10. Oktobers auf den Kindern und ihren Menschenrechten.
Die Freie Hansestadt Bremen hat sich eindeutig an die Seite der Gegnerinnen und Gegner der Todesstrafe gestellt. Schon am 18. November 2009 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) in einem einmütigen Beschluss die Mitgliedschaft Bremens im Städte-bündnis „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ bekräftigt.
Es gibt mittlerweile mehr als 2000 Städte auf der Welt, die sich zu „Cities for Life“ erklärt haben und sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Der Welttag der Städte für das Leben / Städte gegen die Todesstrafe, der jedes Jahr am 30. November stattfindet, ist die größte weltweite Mobilisierung für das Ziel einer „Welt ohne Hinrichtungen“ (Amnesty International).
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) erklärt:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) verurteil die Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete Recht auf Leben verstößt, und als einen unvertretbaren Akt finaler Folter.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt, dass bis zum Jahr 2019 in 142 Staaten der Erde die Todesstrafe de jure bzw. de facto abgeschafft wurde; wir erwarten, dass die Staaten, die noch an der Todesstrafe für außerordentliche Verbrechen, wie Kriegsverbrechen, festhalten, die Staaten, die zumindest ein Moratorium für Hinrichtungen eingeführt haben und diejenigen, die de facto, aber noch nicht de jure die Todesstrafe abgeschafft haben, auch diesen letzten entscheidenden Schritt tun.
3. Das Bundesland Bremen wird sich weiter dafür einsetzen, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für den Kampf gegen die Todesstrafe gestärkt wird; dazu gehört auch, dass die Vollstreckung der Todesstrafe nirgendwo als Staatsgeheimnis behandelt werden darf.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt ausdrücklich die Bemühungen von Nichtregierungsorganisationen, wie zum Beispiel Amnesty International, sich weiter für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.
5. Die Bürgerschaft (Landtag) wird sich aktiv an Aktionen gegen die Todesstrafe beteiligen. Deswegen wird die Bremische Bürgerschaft gemeinsam mit Amnesty International im Januar 2020 auf dem Bremer Marktplatz eine Aktion gegen die Todesstrafe durchführen.
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