Gesetzgebungsverfahren müssen möglichst klar und nachvollziehbar gestaltet sein, damit sie in der Öffentlichkeit fundiert diskutiert werden können. Die meisten Gesetzentwürfe schaffen dabei keine neuen Stammgesetze, sondern ändern bereits bestehende Gesetze. In diesen Fällen enthalten Gesetzentwürfe regelmäßig umfangreiche Änderungen, teilweise an mehreren Gesetzen gleichzeitig. Über rechtsförmliche Änderungsbefehle werden diese Gesetze von der Bürgerschaft beschlossen und dann durch den Senat im Gesetzblatt verkündet, um in Kraft zu treten. Nach Verkündung des Änderungsgesetzes wird das jeweilige Gesetz entsprechend der beschlossenen Änderung grundsätzlich unverzüglich im Transparenzportal aktualisiert. Gerade in laufenden Gesetzgebungsverfahren müssen interessierte Leser*innen jedoch das Änderungsgesetz oft umständlich mit der bisherigen Fassung der jeweils geänderten Gesetze vergleichen, um Art und Inhalt der neuen Gesetzesvorschrift nachvollziehen zu können. Je nach Umfang der Änderungen kann das mit erheblichem (Such-)Aufwand verbunden sein.
Für die interessierte Öffentlichkeit, Betroffene oder Anwender*innen von Gesetzen ist es deshalb insbesondere bei umfangreichen Gesetzesänderungen wichtig, dass neben den reinen Änderungsbefehlen auch eine tabellarische Gegenüberstellung (Synopse) der alten mit der geplanten neuen Fassung vorliegt. So kann niedrigschwelliger nachvollzogen werden, welche konkreten Bestandteile bestehender Gesetze wie geändert werden sollen bzw. geändert worden sind. Auch die Bereitstellung der „Lesefassung“ des Gesetzestextes in der Form, in die er geändert werden soll, ist bereits während des Gesetzgebungsverfahrens sinnvoll.
Bei vielen größeren Gesetzesänderungen legt der Senat entsprechende Übersichten bereits bei, in anderen Fällen geschieht dies noch nicht durchgängig, obwohl solche Synopsen im Zuge der Erstellung der Gesetzentwürfe behördenintern in der Regel vorliegen. Ein wesentlicher behördlicher Mehraufwand entsteht durch eine Veröffentlichung dieser Synopsen aus Sicht der Antragstellenden deshalb nicht. Auch die „Lesefassung“ wird spätestens zur Veröffentlichung nach Verkündung ohnehin erstellt. Weil die Bremische Bürgerschaft Drucksachen wie Gesetzentwürfe seit Längerem in digitaler Form und nicht mehr auf Papier an die Abgeordneten austeilt, ist auch kein ökologischer Nachteil zu befürchten.
Auch bei Gesetzentwürfen, die aus der Mitte der Bürgerschaft eingebracht werden, besteht in gleicher Weise ein Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Daher soll die Geschäftsordnung um eine Soll-Vorschrift ergänzt werden
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
28195 Bremen
Tel: 0421 336 77 0
E-Mail: info@spd-fraktion-bremen.de