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Werkverträge in der Paketbranche untersagen

Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in Deutschland durch den Internethandel in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr 111 Pakete pro Haushalt ausgeliefert. Fast 270.000 Beschäftigte arbeiten mittlerweile sozialversicherungspflichtig bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern, davon über 3.000 im Land Bremen.

Zunehmend sind auch Versandhändler wie Amazon in diesem Markt tätig. Amazon setzt dabei allerdings, ebenso wie Hermes, komplett auf Subunternehmen, die mit sogenannten Werkverträgen beauftragt werden. In diesen Subunternehmen gibt es in aller Regel keine Tarifverträge und keine direkten Vertragsverhältnisse mit Amazon selbst. Auch Betriebsräte sind hier selten.

Insgesamt ist die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen aufgrund der vielen Sub- und Sub-Subunternehmen sehr fragmentiert: 79,6 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmer*innen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttogehälter von Paketlieferant*innen in den Jahren 2010 bis 2020 nur um 1,5 Prozent gestiegen (Bundestags-Drucksache 20/299).

Immer wieder wird über schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen der großen Paketdienstleister berichtet. Insbesondere im Bereich Mindestlohn, der korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, den Arbeitszeitvorschriften und Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden regelmäßig Verstöße bekannt oder durch Kontrollen des Zolls aufgedeckt.

2019 wurde dann für die Paketbranche mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ eine sogenannte Nachunternehmerhaftung eingeführt. Seitdem haften die Auftraggeber*innen für nicht oder unvollständig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmen. Dieses Gesetz führte aber – ähnlich wie zuvor in der Fleischindustrie – bislang nicht zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern oder zu einem Rückgang der Werkverträge bei Subunternehmen.

Verdi fordert deshalb ein Verbot des Outsourcings an Subunternehmen durch eine Untersagung von Werkverträgen in diesem Sektor. Auch hier kann dem Beispiel der Regulierung für die großen Schlachtbetriebe gefolgt werden, für die erst ab 2017 eine Nachunternehmerhaftung bei den Sozialabgaben und dann ab 2020 ein Verbot der Werkverträge und Leiharbeit vorgeschrieben wurde.