Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Person die an einem Tisch sitzt und lernt

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Studierende beleben das Land Bremen und stärken die Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven mittel- und langfristig. Daher ist es ein genuines Interesse für das Land Bremen, Studieninteressierte für die Hochschulen im Land Bremen zu gewinnen. Für Studieninteressierte und Studierende gibt es je nach Fachgebiet oftmals unterschiedliche Hochschulen bundesweit, die infrage kommen und die Studienangebote bereithalten, die sie interessieren. Gängig ist es daher, dass Studierende sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben. Dabei kann es passieren, dass sie auch mehrere Zusagen erhalten und sie sich so entscheiden müssen, welchen Studienplatz sie antreten. Bei dieser Entscheidung spielen neben dem Studiengang selbst die Qualitäten des Studienortes, Fragen nach verfügbarem Wohnraum und Attraktivität der Freizeitangebote ebenfalls eine Rolle. Neben der Qualität des Angebots an den Hochschulen, ist es daher auch wichtig, das Land Bremen als spannenden und lebenswerten Standort zu vermarkten und nicht nur die Vorzüge der Aktivitäten an Hochschulen und des akademischen Angebots hinzuweisen. Dabei ist es essenziell die Informationen nicht auf Abruf zu stellen, sondern sie aktiv an Interessierte heranzutragen.

Ein entscheidender Faktor für die Studienortentscheidung ist jedoch auch die Planungssicherheit. Studierende entscheiden sich gern für den Platz, für den sie als erstes eine Zusage erhalten. Nach Erhalt einer Zusage gibt es üblicherweise Fristen, in denen man sich auf den Studienplatz zurückmelden muss. Es kann passieren, dass Studierende zu so unterschiedlichen Zeiten Rückmeldungen auf ihren Studienplatz erhalten, dass sie sich für die Annahme eines Studienplatzes entscheiden müssen, bevor klar ist ob weitere Zu- oder Absagen kommen. Das betrifft vor allem zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das Land Bremen liegt mit 47,8 Prozent zugangsbeschränkten Studiengängen auf dem fünften Platz bundesweit, der Schnitt der Zulassungsbeschränkungen in Deutschland bei 35,2 Prozent. Um nicht das Risiko einzugehen mit leeren Händen dazustehen oder sich aufwändig in einen Studiengang einzuklagen, für den eine Absage erhalten wurde, ist darum durchaus wichtig, wie früh Bewerber:innen ihre Zusage erhalten. Jedes Jahr bleiben im Land Bremen allerdings Studienplätze frei, da zugesagte Plätze nicht angetreten werden. Um für jede neue zukünftige Fachkraft zu werben, scheint darum eine Überprüfung vielfältiger Parameter im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren geboten.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Wann lag in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Bewerbungsschluss für Studienplatzbewerbungen und ab wann wurden die ersten Zusagen für Studienplätze erteilt? Bitte aufschlüsseln für Hochschule Bremen, Universität Bremen, Hochschule für Künste und Hochschule Bremerhaven?
  2. Inwiefern ist es für den Zeitpunkt der Bewerbungsbearbeitung und Versendung der Zusagen der Hochschulen im Land Bremen relevant, an welcher Präferenzposition bei Hochschulstart.de eine Bewerbung steht?
  3. Inwiefern ist es möglich sich für mehr als einen Masterstudiengang an einer Hochschule im Land Bremen zu bewerben bzw. inwiefern gibt es die Möglichkeit eine Zweitwahl anzugeben? Bitte aufschlüsseln für Hochschule Bremen, Universität Bremen, Hochschule für Künste und Hochschule Bremerhaven.
  4. Inwiefern müssen Bewerber:innen, die über hochschulstart.de ihre Bewerbung eingereicht haben, länger auf eine Zusage warten als Bewerber:innen, die sich direkt bei der Hochschule beworben haben?
  5. Welche Studiengänge in den Bereichen Informatik, Grundschullehramt, Sonderpädagogik, Soziale Arbeit, Gesundheit/Pflege waren in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zulassungsbeschränkt?
  6. Wie lange nach Erhalt einer Absage der jeweiligen Bremer Hochschulen im Land Bremen haben Studieninteressierte noch die Möglichkeit, sich für einen nicht zulassungsbeschränkten Studienplatz an der jeweiligen Hochschule einzuschreiben, auch wenn für diesen Studiengang keine Bewerbung eingereicht wurde?
  7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Bewerber:innen, die eine Absage erhalten haben, durch Hinweise auf noch freie Studienplätze dennoch für einen Verbleib im Land Bremen zu gewinnen und inwiefern ist dies ggf. bereits Praxis an den Hochschulen im Land Bremen?
  8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Herkunft der Studieninteressierten, die zugesagte Studienplätze im Land Bremen nicht antreten? Bitte Verteilung angeben nach Herkunft: Land Bremen / Niedersachsen / andere Bundesländer / International
  9. Werden an den Hochschulen im Land Bremen vorläufige Zusagen bzw. Zulassungsbescheide erteilt, die schneller versandt werden als reguläre Zusagen? Was sind die Bedingungen dafür und wie viel früher kommen diese Zusagen bzw. Zulassungsbescheide?
  10. Wie schnell nach Erhalt der Zusage können Studierende sich im Land Bremen einschreiben? Bis wann müssen sie sich einschreiben?
  11. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Studiengänge, die seit 2022 neu eingeführt wurden und welche Erkenntnisse lassen sich aus der Einführung und Annahme für Marketing, Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie die Weiterentwicklung des Studienstandortes ziehen?
  12. Gibt es unmittelbar vor den Bewerbungsphasen bzw. in den ersten Wochen der Bewerbungsphasen verstärkte Werbemaßnahmen für die Studienstandorte Bremerhaven und Bremen im Land Bremen durch die Hochschulen selbst oder zentral gesteuert durch das Land Bremen und/oder die Stadtgemeinden?
  13. Inwiefern wird generell durch die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die jeweiligen Studienmöglichkeiten geworben und werden dabei auch die Studienmöglichkeiten der jeweils anderen Stadt mitbeworben?
  14. Inwiefern wird bei Abiturient:innen oder Personen mit Fachhochschulreife gezielt für Studienmöglichkeiten im Land Bremen geworben?
  15. Inwiefern werden Bachelorstudierende noch vor ihrem Abschluss auf konsekutive Masterstudienprogramme oder andere prinzipiell anschlussfähige Masterprogramme an ihren Hochschulen hingewiesen?
  16. Werden Studierende bzw. Studieninteressierte bereits nach eingereichter Bewerbung im Land Bremen und vor Zulassungsversand über Wohnungssuche, Sport-, Kultur- oder andere Freizeitangebote informiert?
  17. Inwiefern wird im Rahmen von Studienort- bzw. Wissenschaftsmarketing durch das Land Bremen auf Berufsperspektiven, Gründen und Möglichkeiten für Praktika im Land Bremen hingewiesen? Inwiefern weisen die Webseiten der Hochschulen im Land Bremen auf Berufsperspektiven, Gründen und Möglichkeiten für Praktika im Land Bremen hin?
  18. Gibt es für die Bereiche Wohnungssuche, Sport-, Kultur- oder Freizeitangebote durch das Land Bremen aufbereitete Informationsmaterialien oder Informationsangebote (digital, print), die die Hochschulen im Land Bremen für Erstkontakt oder auch nach Interessensbekundung von Bewerber:innen versenden können bzw. auf die Bewerber:innen verwiesen werden können?

 

 

 

Janina Strelow, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD