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Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE 

 

 

In den letzten zwei Jahren sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland rasant gestiegen. Besonders betroffen von den Kostensteigerungen sind die etwa 2,9 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen. 2021 lag das durchschnittliche Monatsbudget von Studierenden bei etwa 860 Euro im Monat. Die meisten Studierenden sind also auf weitere finanzielle Unterstützung etwa durch ihre Familien oder das BAföG angewiesen. Allerdings können sich nicht alle Familien die finanzielle Unterstützung leisten und nicht alle Studierenden sind BAföG-berechtigt. Deswegen greifen viele Studierende auch auf zusätzliche Studienkredite zurück. Der größte Anbieter im Bereich der Studienkredite in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der jedes Jahr tausende Studierende ihren Studienkredit abschließen. Während die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge von 34.780 im Jahr 2014 auf 18.531 im Jahr 2019 zurückgegangen ist, hat die Coronapandemie zu einem enormen Anstieg der Neuabschlüsse geführt. Allein 2020 haben 40.721 Studierende einen Studienkredit bei der KfW aufgenommen.

Neben den Lebenshaltungskosten sind auch die Zinsen für den KfW-Studienkredit stark gestiegen. Die Studienkredite werden standardmäßig mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen, nur auf Antrag kann eine Festzinsvereinbarung vereinbart werden. Lagen die Zinsen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, haben sie sich seitdem mehr als verdoppelt und liegen aktuell bei 9,01 Prozent. Diese hohen Zinsen stellen für die Studierenden nicht nur ein finanzielles Risiko dar, sie sind zudem eine enorme psychische Belastung. Verstärkend kommt hinzu, dass bei vielen Studierenden zudem Unklarheit über die Bedeutung eines Kredites mit variablem Zinssatz besteht. Studierende sollten sich auf ihr Studium konzentrieren können und nicht durch Zukunftsängste abgelenkt werden.

Die Studienkredite der KfW bieten den Studierenden die Möglichkeit von einer flexiblen monatlichen Auszahlung von 100 bis 650 Euro über eine maximale Förderdauer von 14 Semestern für unter 24-Jährige. Bei einer Kreditaufnahme nach dem 24. Lebensjahr verkürzt sich die Förderhöchstdauer. In Anschluss an die Auszahlungsphase folgt zunächst die 18-monatige Karenzphase, die auf Antrag auf sechs Monate verkürzt werden kann, und anschließend die Tilgungsphase. Die Studierenden müssen den aufgenommenen Kreditbetrag in maximal 25 Jahren zurückzahlen, dabei ist die Mindestrate abhängig von der aufgenommenen Kreditsumme, beträgt aber mindestens 20 Euro pro Monat. Aufnehmen kann jede Person einen entsprechenden Kredit, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studiert – unabhängig vom Einkommen und ohne Sicherheiten.

Die durchschnittliche Kreditsumme der abgeschlossenen Studienkredite beträgt etwa 16.000 Euro, die durchschnittliche Auszahlungsphase beläuft sich auf zweieinhalb Jahre. Bei dem aktuellen Zinssatz bedeutet die durchschnittliche Kreditsumme, dass anfangs eine Zinslast von 1.440 Euro im Jahr besteht. Auch in der Karenzphase müssen die Zinsen bereits gezahlt werden. In der anschließenden Tilgungsphase wäre diese Zinslast mit der durchschnittlichen Tilgungsrate der letzten Jahre von 95 Euro im Monat nicht gedeckt. Die KfW schlägt standardisiert einen 10-jährigen Tilgungsplan vor, der von den meisten Studierenden übernommen wird. Entsprechend hoch sind die monatlichen Belastungen beim Berufseinstieg.

Es ist also an der Zeit zu handeln. Die Zinsen der KfW-Studienkredite müssen nach oben hin begrenzt werden. Dass ein Einfluss auf die Höhe der Zinsen genommen werden kann, zeigt dabei die Studienkredit-Überbrückungshilfe der Pandemiezeit. Zwischen dem 8. Mai 2020 und dem 30. September 2022 konnten Kreditnehmer:innen, die sich in der Auszahlungsphase ihres Kredites befanden, ein zinsloses Darlehen beantragen – insgesamt wurden 70.800 Anträge genehmigt. Zu beachten ist, dass sich der hohe Zinssatz nicht ausschließlich aus dem gestiegenen Zinsniveau am Kapitalmarkt ergibt, sondern auch aus den einkalkulierten Risiko- und Bearbeitungskosten resultieren. Dieser Kostenblock sollte aber nicht auf die Studierenden umgelegt, sondern vom Bund übernommen werden. Mit einer Ausfallgarantie gegenüber der KfW würde dann auch nur das tatsächliche Ausfallrisiko auszugleichen sein.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
    1. dass der Bund die Bearbeitungs- und Risikokosten der KfW-Studienkredite als Förderleistung übernimmt;
    2. dass die Zinsen der Kredite, unabhängig von der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, bei maximal vier Prozent gedeckelt werden;
    3. dass auf Wunsch die Karenzphase der KfW-Studienkredite übersprungen werden kann;
    4. dass das BAföG so reformiert wird, dass die Aufnahme von Studienkrediten in der Regelstudienzeit im Normalfall nicht mehr nötig ist;
    5. dass der maximale Rückzahlungsbetrag beim BAföG nicht, wie im Referenten-Entwurf der Bundesregierung zur 29. BAföG-Novelle vorgesehen, von 10.010 Euro auf 11.500 Euro erhöht wird, so lange das BAföG nicht im Zuge einer umfassenden Novelle wieder als Vollzuschuss gewährt wird;
  1. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

 

 

Janina Strelow, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE