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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke

 

Die aktuelle Diskussion um die Verfügbarkeit der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) hat im Land Bremen zu spürbaren Verunsicherungen bei Trägern und Projektverantwortlichen geführt. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich, dass zentrale Annahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht wie erwartet eingetreten sind. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die vielfältigen sozialen Herausforderungen führten zu einem deutlich erhöhten Mittelbedarf, sodass bis Ende 2024 bereits rund 85 Prozent der verfügbaren ESF-Plus-Mittel verausgabt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sah sich das Arbeitsressort veranlasst, kurzfristig tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um Planungssicherheit für die Träger herzustellen. Eine Übergangslösung konnte für das Jahr 2025 gefunden werden: Durch eine Umwidmung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten zahlreiche Projekte für das Jahr 2025 gesichert und ihre Laufzeit verlängert werden.

Für die Jahre 2026 und 2027 besteht nun dringender Handlungsbedarf, um tragfähige und nachhaltige Perspektiven für Menschen und Projekte zu sichern. Es bedarf einer frühzeitigen, verlässlichen Planung sowie einer finanziellen Ausstattung, die die Fortführung und Weiterentwicklung erfolgreicher Maßnahmen ermöglicht.

Das Land Bremen hat in den vergangenen Jahren mit einer engagierten und praxisnahen Arbeitsmarktpolitik wichtige Impulse gesetzt – für mehr soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Integration. Zahlreiche Menschen, die zuvor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, konnten durch gezielte Maßnahmen neue berufliche Perspektiven entwickeln und dadurch auch gesellschaftliche Anerkennung, soziale Stabilität und Teilhabe gewinnen. Arbeit ist dabei weit mehr als Erwerbstätigkeit: Sie ist zentraler Baustein gesellschaftlicher Teilhabe, Ausdruck von Selbstwirksamkeit und ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Trotz dieser Erfolge stehen wir weiterhin vor erheblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Auch der Fach- und Arbeitskräftemangel in den Betrieben stellt neue Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik. Um diesen wirksam zu begegnen, braucht es maßgeschneiderte, verlässliche und dauerhaft gut ausgestattete Förderinstrumente. Ein stark ausgebauter sozialer Arbeitsmarkt ist dabei ein zentrales Element. Er bietet nicht nur Beschäftigungsperspektiven für benachteiligte Gruppen – wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende oder Menschen mit Migrationshintergrund, trägt entscheidend zur sozialen Teilhabe, zur Stabilisierung von Quartieren und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein langfristig tragfähiges und finanziell gesichertes Konzept erforderlich, das eng mit den bestehenden kommunalen Strukturen verzahnt ist.

Das Arbeitsressort arbeitet mit Hochdruck an einer neuen Arbeitsmarktstrategie, die diese Herausforderungen adressiert – eine Initiative, die wir ausdrücklich begrüßen. Entscheidend für ihren Erfolg ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Nur in gemeinsamer Verantwortung kann eine zukunftsfähige Strategie gelingen, die den vielfältigen Herausforderungen gerecht wird.

Eine integrative Arbeitsmarktstrategie ist daher von hoher gesellschafts- und sozialpolitischer Bedeutung: Sie eröffnet nicht nur individuelle Beschäftigungsperspektiven, sondern fördert soziale Teilhabe, stärkt gesellschaftliche Integration und leistet einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung von Armut. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob ein Landesprogramm zur niedrigschwelligen Beschäftigungsförderung aufgelegt werden kann, das insbesondere Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen adressiert und den bestehenden Instrumentenrahmen sinnvoll erweitert.

Damit die neue Strategie ihre volle Wirkung entfalten kann, bedarf es einer auskömmlichen und langfristigen finanziellen Absicherung, die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen in den Blick nimmt – und genau dies soll mit diesem Antrag sichergestellt werden.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. schnellstmöglich eine umfassende Arbeitsmarktstrategie vorzulegen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Menschen in Bremen und Bremerhaven und dem Fachkräftemangel der Betriebe im Land Bremen eingeht und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht;
  2. weiterhin alle bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene aktiv zu nutzen, um zusätzliche Fördermittel für das Land Bremen einzuwerben – einschließlich der Akquise nicht ausgeschöpfter Mittel anderer Bundesländer;
  3. ressortübergreifend sicherzustellen, dass sich auch andere Fachressorts entsprechend ihren Zuständigkeiten an der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen beteiligen;
  4. im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2026/2027 eine Eckwerterhöhung für den Bereich Arbeit vorzusehen, um den besonderen arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen im Land Bremen angemessen begegnen zu können;
  5. der staatlichen Deputation für Arbeit ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.

 

Basem Khan, Katharina Kähler, Volker Stahmann,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke