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Verbraucher- und Umweltschutz vor Ort praktisch machen

Sowohl die Langlebigkeit als auch die Reparierbarkeit von Konsumgütern, Elektrogeräten, Einrichtungsgegenständen oder auch Textilien ist in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr aus dem Fokus geraten. Produkte neu zu kaufen, anstatt sie zu reparieren und so länger zu nutzen, schien die Maxime in der Vermarktung und bei den Konsumierenden, aber auch in der Produktion zu sein.

Angesichts der weltweiten Verknappung von Ressourcen und der Dramatik des Klimawandels beginnt sich das Bewusstsein der Verbraucher*innen für die Notwendigkeit einer längeren Nutzungsdauer und Reparaturfähigkeit von Produkten jedoch zu wandeln.

Zweifelsohne bedarf es eines Umdenkens beim Wirtschaften und Konsumieren, um den Anforderungen der Ressourcenverknappung und der CO2-Reduzierung gerecht zu werden. Hierzu gehört auch die Steigerung der Langlebigkeit von Produkten, wobei insbesondere die Herstellerverantwortung in den Blick zu nehmen ist.

Neben ökologischen Aspekten ist die unbedingte Zugänglichkeit zu Reparaturmöglichkeiten, z. B. zu Ersatzteilen, und den notwendigen Informationen in Form von Bedienungs- und Reparaturanleitungen, eine wesentliche soziale Frage. Dabei sollte der Austausch von Verschleißteilen und eine Reparatur– wenn die Produkte entsprechend hergestellt werden – in der Regel günstiger sein, als diese wegzuwerfen und neu zu kaufen. Dabei ist auch der Verbraucher*innenschutz wichtig, denn eine Reparatur sollte nicht komplizierter sein als ein Austausch des gesamten Produktes, insbesondere in der Gewährleistungsphase.

Um eine nachhaltigere Produktion und eine längere Lebensdauer sowie Reparierbarkeit von Produkten anzustoßen, sind Vorschriften, die Mindeststandards an Haltbarkeit und Zugang zu Ersatzteilen für solche Geräte festlegen, ein probates Mittel. Erste Schritte wurden etwa in Bezug auf das zivilrechtliche Mängelgewährleistungsrecht initiiert. Hier sind eine stringente Umsetzung und konsequente Weiterentwicklung nötig. Insbesondere eine erheblich längere gesetzliche Gewährleistung kann dazu führen, dass Produkte haltbarer und reparaturfähig hergestellt werden.

Auf lokaler Ebene kann darüber hinaus die nötige Infrastruktur ausgebaut werden, um die Reparatur von solchen Geräten zu erleichtern oder die Gebrauchsdauer von Produkten durch eine Weitergabe oder eine Ausleihe zu verlängern. Zahlreiche Initiativen wie Repair-Cafés, Werkzeugverleihe, Tauschbörsen wie das „Schwarze Brett“ des Stadtportals bremen.de oder Recyclingläden sind Vorbilder und wurden durch privates Engagement und öffentliche Mittel bereits gefördert. An diese positiven Beispiele kann angeknüpft werden und Strukturen im Sinne nachhaltigerer Produktlebenszyklen können nochmals verbessert und gefestigt werden. Von den Regulierungen zur Reparierbarkeit von Produkten kann zudem auch das regional ansässige reparierende Handwerk profitieren, wodurch dessen wirtschaftliche Position im Vergleich zu Handel und Industrie gestärkt werden kann.

Auf Bremer Landesebene wurden in der Vergangenheit bereits diverse Beschaffungsrichtlinien erlassen, um Umwelt-und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung zu etablieren. Diese Richtlinien sollten sich auch auf die Langlebigkeit der Güter erstrecken.