Der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022, den Wladimir Putin befohlen hat, stellt einen eklatanten und menschenverachtenden Bruch des Völkerrechts und einen massiven Verstoß gegen den zentralen Grundsatz der Vereinten Nationen, das Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen dar. Die Weltgemeinschaft verurteilt dies nahezu einhellig in einer von 91 Staaten gemeinsam eingebrachten und von 141 Staaten unterstützten Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (ES 11/1) vom 2. März 2022 (bei 35 Enthaltungen).
Die Resolution verurteilt den Angriff in deutlichen Worten, bestätigt die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Ukraine und fordert die Russische Föderation auf, ihre Streitkräfte sofort, vollständig und bedingungslos vom Territorium der Ukraine zurückzuziehen, und weist darauf hin, dass darauf beruhende Gebietsgewinne nicht völkerrechtlich anerkannt werden.
Es ist bezeichnend, dass neben Russland lediglich Belarus, Eritrea, Nordkorea und Syrien gegen die Resolution stimmten. Die Generalversammlung bestätigt damit in beeindruckender Weise den Willen der Völker der Vereinten Nationen, heute mehr denn je „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“ und „Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können“, wie es in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen heißt.
Wir stehen an der Seite der Ukraine, die mutig ihr Selbstverteidigungsrecht in Anspruch nimmt, die an ihre Zukunft als freies und demokratisches Mitglied der Vereinten Nationen in einem friedlichen, demokratischen und vereinten Europa glaubt. Wir stehen auch an der Seite derjenigen Menschen in der Russischen Föderation, die sich unter großer Gefahr für ihre eigene Sicherheit gegen Wladimir Putins Krieg aussprechen. Gleichzeitig sind wir in hohem Maße besorgt über die Berichte über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und verurteilen die zunehmenden Angriffe auf die verbleibende Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und Mädchen.
Über 2,5 Millionen schutzsuchende Menschen (Stand 16. März 2022), vor allem Frauen und Kinder, haben die Ukraine bereits verlassen, um ihr Leben zu retten – Europa, Deutschland und Bremen haben die Pflicht, alles zu tun, um diesen Menschen eine sichere Zuflucht zu gewähren – insofern ist der Durchführungsbeschluss 6846/22 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung vorübergehenden Schutzes die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit.
Auch Bremen und Bremerhaven werden alles tun, um Ihrer Verantwortung für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine gerecht zu werden.
Die Sanktionen, die von der Europäischen Union und der Weltgemeinschaft gegen Russland verhängt wurden, unterstützen wir, insbesondere auch den Versuch, Sanktionen möglichst zielgerichtet auf die russische Führungsriege und Wirtschaftselite sowie auf Wirtschaft- und Finanzbeziehungen zu richten, die für die Führung des russischen Angriffskriegs wesentlich sind. Es muss ein klares wirksames Signal gesetzt werden, dass Verstöße gegen fundamentales Völkerrecht von der Weltgemeinschaft nicht akzeptiert werden.
Gleichzeitig ist überdeutlich, dass eine Stärkung unserer Resilienz in Deutschland und Europa, insbesondere auch eine Verringerung unserer energiepolitischen Abhängigkeit von Russland, von entscheidender Bedeutung für unsere Zukunft ist. Die Energiewende ist dadurch noch prioritärer geworden, als sie es vorher bereits war. Auch im Land Bremen erhalten die dazu von der Enquete-Kommission empfohlenen Maßnahmen eine zusätzliche Dringlichkeit.
Die Geschlossenheit und Besonnenheit der Europäischen Union zeigt, dass wir mit diesem gemeinsamen Handlungsrahmen dem System Putins demokratische Mittel entgegenzusetzen haben.
Deren Ziel muss sein, die Ukraine bei der Bewahrung ihrer Selbständigkeit zu unterstützen, die Ukrainer:innen zu schützen, Wladimir Putin von seinem Kriegskurs abzubringen, eine Ausweitung des Krieges zu verhindern, und den Frieden in Europa schnellstmöglich wiederherzustellen.
Mittel- und langfristig kann Sicherheit in Europa und der Welt nicht gegen Russland erreicht werden, sondern nur durch die Wiederbelebung und Modernisierung einer tragfähigen europäischen Sicherheitsarchitektur, die Rüstungskontrolle, friedliche Koexistenz sowie einen offenen, vertrauensvollen Dialog über legitime Sicherheitsbedürfnisse aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellt. Der Weg dahin ist weit, aber fast 50 Jahre nach der KSZE-Schlussakte von Helsinki müssen wir an ihre Grundgedanken anknüpfen, sobald die Bedingungen es wieder erlauben.
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