Ziel einer modernen und sozial gerechten Stadtentwicklung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Alle zu schaffen. Dieses Ziel muss nicht nur in Teilen, sondern in der ganzen Stadt erfüllt werden, um sicherzustellen, dass sich die Quartiere sozial vielfältig entwickeln und, um sozialer Segregation vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund hat Bremen bereits 2012 den geförderten Wohnungsbau in der Stadtgemeinde reaktiviert. Die Quote für geförderten Wohnungsbau wurde zwischenzeitlich auf 30 Prozent erhöht und die Bindungsdauer auf 30 Jahre verlängert. Die erhöhten Einkommensgrenzen für Neubau-Sozialwohnungen ermöglichen vielen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen den Bezug einer Wohnung in begehrten Neubau-Lagen wie beispielsweise der Gartenstadt Werdersee. Die Quote greift bei Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken ebenso wie bei allen Vorhaben, für die neues Baurecht geschaffen werden muss. Bis Ende 2021 sind so über 2.600 neue preisgebundene Wohnungen in Bremen entstanden.
Die Wirkung dieser Quote verteilt sich über die Stadt aber ungleich und gerade in hochpreisigen Lagen entstehen zu wenige neue geförderte Wohnungen. So entstanden im Ortsteil Überseestadt bis Ende 2021 knapp 1.000 neue geförderte Wohnungen, in der Östlichen Vorstadt hingegen nur 72 und in Schwachhausen nur 18. Gerade in hochpreisigen Stadtteilen findet kaum Wohnungsbau statt, der unter diese Quote fällt. Dies Belegen Auswertungen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung und der BMO auf Basis von Zahlen der Bremer Aufbau-Bank. Die Ursache liegt in der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Flächen. Hochpreisige Lagen verfügen seltener über größere Flächenzusammenhänge, für deren Entwicklung neues Baurecht zu schaffen wäre. Dennoch ist aber beispielsweise in Schwachhausen eine rege Baudynamik zu beobachten. Diese vollzieht sich aber in Form von Nachverdichtungen in bestehendem Baurecht (bestehender Bebauungsplan oder unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB), sodass sie von der aktuellen Sozialquote nicht erfasst werden.
Aus diesem Anlass hat der Bundesgesetzgeber das Instrument der sektoralen Bebauungspläne eingeführt. Mit dieser vereinfachten Form eines Bebauungsplans sollen Areale überplant und dabei eine Quote für den geförderten Wohnungsbau festgesetzt werden können. Auf diese Weise soll der soziale Wohnungsbau an Fahrt gewinnen. In Frage kommen in diesem Kontext Grundstücke ohne Bebauungspläne sowie mit einfachen und übergeleiteten Bebauungsplänen. Auf diese Weise können effektiv und zeitsparend auch außerhalb großer Neubauquartiere Flächen im Innenbereich der Stadt für den geförderten Wohnraum bestimmt werden. In seinen „Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive“ hat das von der Bundesregierung initiierte „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ zudem jüngst vorgeschlagen, das Instrument der sektoralen Bebauungspläne auch auf bereits beplante Gebiete auszuweiten (Maßnahme 4.13).
Für Bremen liegt hierin das besondere Potenzial, den sozialen Wohnungsbau gerade in jenen hochpreisigen Quartieren zu forcieren, in denen die Bremer Sozialquote aktuell in Teilen leerläuft. Damit könnte das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Alle in der ganzen Stadt zu schaffen, über die Möglichkeiten der Bremer Sozialquote hinaus vorangebracht werden.
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