Die funktionale Mischung, wie sie unter anderem durch die Charta von Leipzig gefordert wird, und die zunehmende Verdichtung der Städte sorgen gemeinsam dafür, dass die Wege in einer Stadt kürzer werden und dass weniger Flächen versiegelt werden. Dieser wünschenswerte Prozess gestaltet sich jedoch nicht immer reibungsfrei. In einer dicht bebauten Stadt kommt es dabei mitunter zu Konflikten zwischen Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen. Oft können diese Konflikte ohne behördliche Beteiligung im Einvernehmen zwischen Anwohner*innen und Betreiber*innen geklärt werden. Das proaktive Zugehen von Anwohner*innen und Betreiber*innen aufeinander ist in diesem Kontext von Vorteil und wünschenswert. Das rechtzeitige Ansprechen von Konflikten und der Wille zur gemeinsamen Lösung sind eine wichtige Tugend für Nachbarschaften im urbanen Stadtgebiet. Für die Fälle, in denen eine Lösung auf diesem Weg nicht zustande kommt, besteht Bedarf an einem politischen Instrument, um Konflikten vorzubeugen und das Bedürfnis nach Ruhe und jenes nach Musik in Einklang zu bringen.
Nicht in allen Fällen beruhen diese Konflikte auf einem immissionsschutzrechtlich tragfähigen Grund. Oft werden Musikspielstätten auch für die Geräusche von Personen verantwortlich gemacht, die lediglich an einem Club vorbeigehen oder sich in räumlicher Nähe zu diesem aufhalten, ohne zu dessen Gästen zu gehören. In anderen Fällen gefährden auch Beschwerden, die nicht die Immissionsgrenzwerte der TA-Lärm überschreiten, oder lediglich dem subjektivem Empfinden entspringen, das Weiterbestehen von Musikclubs. Dies geschieht beispielsweise, wenn Betreiber*innen durch Vermieter*innen der jeweiligen Immobilie aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden gekündigt werden. Wenn festgestellt wird, dass ein Musikclub zu hohe Immissionen verursacht, kann dies zu Programmeinschränkungen führen, im schlimmsten Fall sogar zur Schließung der Spielstätte.
Um im Konfliktfall das kulturelle Programm ohne Einschränkungen fortzuführen, können Clubs bauliche und technische Maßnahmen des Lärmschutzes durchführen. Durch Lärmschutztüren, -fenster oder -vorhänge, Dämmung, moderne Beschallungskonzepte und Pegelüberwachungseinrichtungen ist es möglich, nach außen dringende Immissionen deutlich zu begrenzen. Oft sind diese Maßnahmen mit hohen Investitionskosten verbunden. Clubs und besonders subkulturelle, unkommerzielle, ehrenamtlich organisierte Spielstätten sind aber oft nicht in der Lage, diese Kosten zu stemmen. Zur Lösung dieser Problematik wurde in Berlin bereits mit Erfolg das Instrument der Schallschutzfonds eingeführt. Dieses Instrument ist auch für das Land Bremen sinnvoll, um so in Fällen von Nachbarschaftskonflikten zu guten Lösungen für beide Seiten zu finden. Gerade vor dem Hintergrund stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen, wie Nachverdichtung und Nutzungsmischung bei gleichzeitiger kultureller Attraktivitätssteigerung von Quartieren, ergibt ein solches Förderinstrument Sinn.
Um eine fachlich angemessene Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen, soll zuvor in einem Lärmschutzkonzept für den jeweiligen Ort ermittelt werden, welcher Bedarf besteht und welche Maßnahmen notwendig sind. Auch sollen nur Musikspielstätten, die einen Schwerpunkt in der Ausrichtung von Musikveranstaltungen haben, beispielsweise eine gewisse Anzahl an Konzerten/ künstlerischen Dj*ane-Auftritten im Jahr durchführen, gefördert werden. Auch feste Spielstätten unter freiem Himmel und die im Rahmen des Freiluftparty-Gesetzes regelmäßig aktiven Gruppen sollen durch die Schallschutzfonds unterstützt werden. Hier sind finanzielle Unterstützungen bei der Anschaffung von moderner Pegelmesstechnik und immissionsbegrenzenden Beschallungssystemen sowie fachliche Beratung durch Akustik- bzw. Schallschutzexpert*innen in Workshops sinnvoll. Musikspielstätten, die im Rahmen einer Zwischennutzung aktiv und von Lärmkonflikten bedroht sind, sollen ebenfalls bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nicht-baulicher Art und durch Beratungen unterstützt werden können.
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