Bremen ist mit 2.362 Hektar Grünflächen eine der grünsten Großstädte Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl von städtischen Parks, Friedhofsgrünflächen und Grünanlagen mit Seen, Flüssen und einem weitverzweigten System von kleineren Flussläufen. Städtisches Grün und die Pflege der Anlagen ist für die Lebens- und Wohnqualität in Bremen bedeutsam und wichtiger Teil der dringend notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Viele Anlagen verfügen mit Wegen und Brücken über eigene kleine Infrastrukturen. Rad- und Fahrradbrücken sind architektonisch oder verkehrlich bedeutend. Als Stahl-Holz-Brücken, reine Stahlbeton- oder Holzbrücken bedürfen sie unterschiedlicher Erhaltungsmaßnahmen wie einer regelmäßigen Wartung und Sanierung. Erhaltungsaufwand erfordern nicht zuletzt auch die Hochbauten auf den Friedhöfen wie Kapellen, Trauerhallen etc.
Eine Aufstellung über den Zustand dieser Infrastrukturen, den möglichen Sanierungsbedarf und getroffene oder geplante Maßnahmen trägt zur Erhaltung, langfristigen Nutzung und Sicherheit der Anlagen bei.
Wir fragen den Senat:
1. Gibt es Aufstellungen über den Sanierungsbedarf in den städtischen Grünflächen und auf den Friedhöfen? Für welche Flächen ist eine solche Aufstellung noch nicht erfolgt?
2. Wie hoch ist der veranschlagte finanzielle Aufwand für den bereits festgestellten Sanierungsbedarf? Welche fünf Anlagen erfordern demnach den höchsten Aufwand (Flächenort und Betrag)? Mit welchem zusätzlichen finanziellen Aufwand ist – grob geschätzt – bei den Anlagen zu rechnen, für die noch keine detaillierte Aufstellung über den Sanierungsbedarf vorliegt?
3. Welche Sanierungsaufgaben sind nach Auffassung des Senats besonders dringlich?
4. Wer ist für die Sanierung der Infrastrukturen in den Grünanlagen und auf den Friedhöfen zuständig?
5. Welche Haushaltsmittel wurden in den letzten fünf Jahren jeweils für die Erhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Infrastrukturen in den Grünanlagen und auf den Friedhöfen bereitgestellt (neues Krematorium Huckelriede bitte gesondert ausweisen)? In welchen Haushaltstiteln werden diese Mittel veranschlagt?
6. Gibt es bereits ein Gesamtkonzept zur Aufarbeitung des Sanierungsbedarfs und wurde dieses ggfs. bereits in der zuständigen Deputation behandelt? Sofern ein solches Konzept noch nicht besteht: Wird an ihm gearbeitet und für wann ist die Vorlage geplant?
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