
Wir fragen den Senat:
1. Für welche konkreten Einzelmaßnahmen sollen die im Haushaltsentwurf 2020/2021 im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt vervierfachten Finanzmittel zur Förderung des Fahrrad- und Fußverkehrs verwendet werden?
2. Welche dieser Maßnahmen dienen dem Ziel, das Radwegenetz – insbesondere auch in den innenstadtfernen Gebieten – zu sanieren und zudem die Anbindung dieser Gebiete und der Gewerbegebiete an das Radwegenetz zu verbessern?
3. Soweit Planungen zu Fragen 1 und 2 noch nicht abgeschlossen sind: wann werden die Planungen verwaltungsseitig abgeschlossen und welchen Gremien werden sie zur Beschlussfassung vorgelegt?
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