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Bremen & Bremerhaven

Reparaturoffensive für Bremen

Verweigert ein Elektrogerät den Dienst, ist meist ein Neukauf die erste Option. Eine Reparatur wird von den Verbraucher:innen häufig nicht in Erwägung gezogen, da die Ersatzteile, das persönliche Know-how oder auch der Zugang zu den Reparaturdienstleister:innen fehlen. Vielen erscheinen auch die hohen Kosten für Reparaturen im Vergleich zum Neuanschaffungspreis unattraktiv. Dies zeigt sich auch in der Statistik: Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 10,3 Kilogramm Elektro- und Elektronikgeräte pro Kopf entsorgt. Das ergibt insgesamt 853.000 Tonnen gesammelten Elektroschrott, die teilweise auch illegal im globalen Süden entsorgt werden. Allerdings werden viele Geräte nicht fachgemäß entsorgt und dadurch nicht erfasst. Zudem lagern tausende Tonnen Elektroschrott in den Kellern und Schränken deutscher Haushalte. Rechnet man diese Mengen jenseits der vorgesehenen Sammelsysteme zusammen, beläuft sich die Menge an Elektroschrott im Jahr 2021 laut Bundesumweltministerium sogar auf 20 Kilogramm pro Kopf.

Wir müssen raus aus der Wegwerfgesellschaft, rein ins zirkuläre Wirtschaften. Die Bremische Bürgerschaft hat daher bereits die Erarbeitung eines Leitbilds „Zero Waste“ beschlossen (DS 20/120), um die strategischen Ansätze des zirkulären Wirtschaftens im Gegensatz zum linearen Wirtschaften zu stärken. Neben der Nutzenintensivierung gehört dazu auch die Nutzungsdauerverlängerung von Produkten. Dabei sind Reparaturen von besonderer Bedeutung. In Bremen wird das Thema nachhaltige Nutzung und Reparatur bisher z.B. durch das vom Senat geförderte Projekt „KlimaWerkStadt“ bekannt gemacht. Darüber hinaus sollten mit Blick auf nationale und internationale Vorbilder für Bremen auch zusätzliche Angebote geprüft werden.

In Wien existiert zum Beispiel seit 1998 ein Reparatur- und Servicezentrum, welches Reparaturen vor Ort und bei den Verbraucher:innen zuhause anbietet. Außerdem können Geräte gemietet, verkauft oder Ersatzteile für die Selbstreparatur gekauft werden. Ergänzt wurde dieses Angebot ein Jahr später mit der Gründung des „Reparaturnetzwerks Wien“, in dem alle existierenden Reparaturbetriebe, die nicht in erster Linie am Verkauf von Neuware interessiert sind, beworben werden. Interessierte Kund:innen haben dadurch eine Möglichkeit, unkompliziert einen qualifizierten Reparaturbetrieb zu finden, der ihren Reparaturwunsch erfüllen kann. Auch in Oldenburg ist zurzeit ein Ressourcenzentrum, welches zusätzlich auch Kurse anbietet und mit dem Einzelhandel und dem Handwerk vor Ort arbeitet, in Planung.

Um die Instandsetzung von noch funktionstauglichen Gegenständen auch finanziell attraktiver zu gestalten, existiert seit Juni 2021 in Thüringen ein „Reparaturbonus“, der durch die Verbraucherzentrale bearbeitet wird. Dafür müssen die Verbraucher:innen in Vorleistung gehen und bekommen durch Einreichung der Rechnung oder des Zahlungsnachweises die Hälfte ihrer Reparaturkosten bis zu 100 Euro pro Person und Kalenderjahr erstattet. In Wien hingegen gibt es seit September 2020 „Reparaturbons“, die mit bis zu 50 Prozent direkt von der Bruttorechnungssumme abgezogen werden und ebenfalls eine maximale Förderung von 100 Euro betragen. Hier müssen keine Anträge gestellt werden. Bei beiden Arten der Reparaturboni war der Andrang sehr stark.

Eine weitere Möglichkeit, um Reparaturdienstleistungen finanziell attraktiver zu machen, ist eine steuerliche Begünstigung: In Deutschland sollten sie mit dem verminderten Umsatzsteuersatz besteuert werden, wie es in Schweden, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Irland, Polen, Portugal und Slowenien bereits der Fall ist.

Ein Mehr an Reparaturen ist auch ökonomisch in vielfacher Hinsicht bedeutsam: Reparaturen fördern heißt, zunächst das Handwerk und lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. Zudem kommt der Reparatur in Zeiten von Chip- und Rohstoffmangel in der Elektroindustrie auch eine neue volkswirtschaftliche Rolle zu: Lieferschwierigkeiten bei Neuware lenken die Aufmerksamkeit von Verbraucher:innen verstärkt auf Reparaturmöglichkeiten. Selbst Apple leitet mit seinem jüngst angekündigten „Self-Repair-Service“ eine Kehrtwende beim Thema Reparaturen ein und will ab dem kommenden Jahr Ersatzteile und Werkzeuge direkt an Kunden verkaufen. Die Reparaturfähigkeit von technischen Geräten wird also zu einem echten Faktor im Wettbewerb.

Auch die überarbeitete Ökodesign-Richtlinie der EU (2009/125/EG) und das damit eingeführte Recht auf Reparatur wirken in diese Richtung. Seine Geltung sollte noch erweitert werden: Das Recht auf Reparatur sollte universell und herstellerunabhängig umgesetzt werden. Ferner sollte die Richtlinie weitere Produktionsgruppen (z.B. Notebooks, Mobiltelefone und Staubsauger) umfassen.