
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke
Schwierige Situationen und ungleiche Bedingungen, in und unter denen viele Kinder und Jugendliche im Land Bremen aufwachsen, brauchen klare Maßnahmen, die die Kinder und Jugendlichen gezielt unterstützen und das Bildungssystem in Bremen insgesamt strukturell stärken. Seit Februar 2022 gibt es mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) eine gute Voraussetzung für die konsequente Überprüfung von Bildungsmaßnahmen. Das IQHB soll laut seinem eigenen Selbstverständnis die Qualität der Bildung in Bremen analysieren und bei der Qualitätsentwicklung an Schulen unterstützen. Aktuell ist dem IQHB diese Rolle zwar zugeschrieben, gleichzeitig gibt es aber auch Zuständigkeiten beim Senator für Kinder und Bildung (SKB) und im Schulamt Bremerhaven (u.a. Schulaufsicht, digitale Schulentwicklung, Startchancen-Programm) sowie dem Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen und der Abteilung Schulentwicklung und Fortbildung (SEFO) in Bremerhaven, in deren Aufgabenbereiche ebenfalls die Verantwortung für die Qualität der Schulen fallen. Die Schulaufsicht ist dabei von zentraler Bedeutung für die Qualitätsentwicklung an Schulen, denn sie verfügt neben Kompetenzen in der Schulentwicklung auch über den notwendigen Instrumentenkoffer, um die Schulen bei der Umsetzung passgenau zu unterstützen. Zusätzlich sind auch am LIS Beratungen zu Schulentwicklung angesiedelt.
Durch eine gesetzliche Verankerung des IQHB als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung und eine klare Aufgabenzuweisung kann das IQHB seine Rolle als zentraler Akteur für datenbasierte Qualitätsentwicklung im Bildungssystem wahrnehmen. Nur so kann es die vorhandenen Daten effizient für die Unterstützung der Schulen nutzen und datenbasierte Qualitätsentwicklungsprozesse konkret steuern und vorantreiben. Auch die Arbeit von Schulaufsicht, Schulamt und LIS kann durch eine klare Rollenstruktur bestärkt werden – damit sie sich auf jeweilige Rollen konzentrieren, zusammenarbeiten und Schulen in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützen können, anstatt parallel an gleichen Aspekten zu arbeiten.
Neben der strukturellen Klarheit ist auch eine enge Zusammenarbeit von IQHB und Schulen essenziell, bei der das IQHB als verlässlicher Partner wahrgenommen wird. Das IQHB hat bereits heute den Auftrag, unabhängig zu arbeiten und sachlich aus den Datengrundlagen zu Lernausgangslagen, Lernstandserhebungen und diagnostischen Verfahren zu berichten und Empfehlungen auszusprechen sowie die Schulen, die Behörde und die Politik in ihrer Arbeit unabhängig zu beraten. Nun geht es darum, diese Unabhängigkeit gesetzlich zu verankern und darüber hinaus das IQHB gesetzlich als wissenschaftliches Institut zu etablieren. So wird zum einen die Unabhängigkeit und Freiheit der inhaltlichen Arbeit und Berichterstattung bestärkt, und zum anderen wird das IQHB in die Lage versetzt, weitere Ressourcen, zum Beispiel durch Drittmittelakquise, aber auch Kooperationen, zu nutzen und seine wissenschaftliche Arbeit zu stärken.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke