Präventive Schuldner*innenberatung gibt es sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in der Kommune Bremerhaven. Mit der Einführung wurde das Ziel verbunden, auch erwerbstätigen und Arbeitslosengeld I beziehenden Personen mit erheblichen Verschuldungsproblemen einen (weitestgehend) kostenlosen Zugang zu einer qualifizierten Schuldner*innenberatung zu ermöglichen. Damit kann beispielsweise eine Lohnpfändung abgewendet, eine Einigung mit Gläubigern erzielt oder eine geordnete Privatinsolvenz eingeleitet werden. Entwickelt sich die Schuldner*innenberatung zur Insolvenzberatung für die Schuldner*innen, so ist für die Übernahme dieser Beratungskosten das Land Bremen zuständig. Anders als bei Transferleistungsbeziehenden, für die das Jobcenter die Beratungskosten als Ermessensentscheidung übernimmt, ist die präventive Schuldner*innenberatung eine freiwillige soziale Leistung der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die Beratungen selbst werden von Schuldnerberatungsstellen durchgeführt, die diese refinanziert bekommen. Die Anbieter*innen weisen seit einigen Jahren daraufhin, dass ihr Angebot unter den Bedingungen der bestehenden Refinanzierung nicht mehr kostendeckend ist.
Dass die präventive Schuldner*innenberatung ein notwendiges und stark nachgefragtes Instrument ist, ist eindeutig. Der Schuldenatlas der Creditreform 2020 für Bremen und Bremerhaven zeigt, dass in beiden Kommunen zusammen etwa 80.000 Menschen überschuldet sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine beständige Weiterentwicklung der präventiven Schuldner*innenberatung qualitativ und quantitativ notwendig. Mit den jüngsten Beschlüssen der zuständigen Deputation konnte bereits eine gemeinsam und im Einvernehmen mit den Trägern und Beratungsstellen verhandelte Verbesserung erzielt werden, indem die bestehende Fallpauschale von bisher 700 Euro auf 1050 Euro deutlich erhöht wurde. Damit konnte dem expliziten Wunsch von den Trägern und den Beratungsstellen entsprochen werden, vorrangig die Qualität der Beratungen zu stärken. Außerdem wurde die Förderrichtlinie so verändert, so dass mehr Menschen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze – darunter auch Soloselbständige, Künstler*innen oder Studierende – die Beratung in Anspruch nehmen können.
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