Gut eine Million Menschen sind deutschlandweit auf die Dienste der ambulanten Pflege angewiesen, darunter überwiegend ältere und auch Menschen mit Beeinträchtigung. In Bremen sind es gut 8.200 Bürger:innen, die durch ambulante Dienste gepflegt werden. Pfleger:innen der ambulanten Anbieter:innen verrichten dabei ihre fordernde Tätigkeit in aller Regel unter erheblichem zeitlichen Druck. Einzelne Arbeitsschritte und auch die Termine bei den Patient:innen sind eng getaktet, so dass Störungen regelmäßig zu erheblichen Stresssituationen für die Pflegenden führen. Auch Medikamentengaben sind häufig an zeitliche Vorgaben gebunden (z.B. bei Diabetiker:innen), so dass Verzögerungen zu einer suboptimalen Versorgung führen können.
Unter ähnlichem Zeitdruck stehen auch andere Gesundheitsdienstleister:innen, wie Hebammen, Physiotherapeut:innen und Logopäd:innen, die ihre Dienste in der häuslichen Umgebung ihrer Patient:innen und Kund:innen anbieten.
Fehlende Parkmöglichkeiten erschweren Pflegediensten die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause erheblich. Dies ist ein Problem, das sich insbesondere in Großstädten und vor allem innenstadtnahen Stadtteilen stellt, in denen die Parkraumversorgung ohnehin kritisch ist. Während der Corona-Pandemie hat sich der Parkdruck durch das Arbeiten im Homeoffice zudem noch verstärkt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch nach der Corona-Krise in Teilen so bleibt, weil sich mobiles Arbeiten zunehmend bewährt hat und von vielen Menschen gern auch weiter genutzt werden wird. Zudem weisen steigende Zahlen der zu Pflegenden darauf hin, dass sich das Parkraum-Problem in Zukunft noch verstärken könnte, auch wenn sich das Mobilitätsverhalten in Zukunft insgesamt ändert (mehr Fuß- und Radverkehr, Car-Sharing etc.).
Mitarbeiter:innen der ambulanten Pflegedienste versorgen täglich bis zu 20 Patient:innen und müssen für jeden Einsatz ihre Autos parken. Besonders problematisch wird die Situation immer dann, wenn nicht genügend oder nur bewirtschafteter Parkraum zur Verfügung steht. Zwar können die Pflegedienste in Bremen eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Straßen und Verkehr erwirken, doch diese gilt nur für das Parken im eingeschränkten Halteverbot, in verkehrsberuhigten Zonen, in Zonenhalteverboten, Anwohnerparkgebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen. Das Parken auf von der Stadt verwalteten Parkflächen mit Parkautomaten oder Parkuhren ist hürdenreich: Zwar ist es im Grundsatz möglich, auch dort eine Ausnahme zu bekommen, diese ist aber bürokratisch aufwendiger und einzelfallabhängig. Zudem ist auch ein Parken in Be- und Entladezonen nicht möglich.
Gleichzeitig ist es wichtig, Anreize für mehr Nachhaltigkeit zu schaffen, z.B. indem Arbeitgeber:innen ihren Angestellten Fahrräder oder E-Bikes (z.B. durch verwaltungstechnische und/oder finanzielle Unterstützung beim Leasing) zur Verfügung stellen bzw. ihre Anschaffung fördern, um schneller und unkomplizierter ans Ziel zu kommen. Auch hier muss für ausreichend Parkmöglichkeiten bzw. Fahrradständer in der Stadt gesorgt werden.
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