Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Ein Gerüst im Vordergrund und ein Kran im Hintergrund

 

Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE

 

Der Bremer Senat hat mit der Vorbereitung der Gründung einer Schulbaugesellschaft den großen Herausforderungen Rechnung getragen, die sich aus dem engen Haushalt und der Schuldenbremse ergeben. Damit hat sich der finanzielle Rahmen vergrößert und Bremen bekommt mehr Möglichkeiten den Kita- und Schulbau voranzutreiben. Damit einhergehend müssen aber auch Planungs- und Genehmigungsprozesse verschlankt, vereinfacht und beschleunigt werden. Entscheidend wird es darauf ankommen, das Bauen voranzubringen. Für die Planungen der Kita- und Schulkapazitäten ist die fristgerechte Fertigstellung nicht nur relevant, sie ist auch kostensparend. Je mehr sich die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in die Länge zieht, desto teurer werden diese.

 

Eine Stellschraube ist dabei die zügigere Abwicklung des Baugenehmigungsverfahrens. Die bauaufsichtliche Zustimmung nach § 64a Bremische Landesbauordnung (BremLBO) bietet die Möglichkeit, dass qualifizierte Baudienststellen anstelle der unteren Bauaufsichtsbehörde Teile des bauaufsichtlichen Prüfprogramms durchführen können. Die Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Verfahren nur noch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dieser Bauvorhaben. Dieses Vorgehen kann Genehmigungsprozesse bei Neubauten erheblich beschleunigen und verschlanken.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Welche Gründe haben den Senat bewogen das Zustimmungsverfahren nach § 64a BremLBO im Jahr 2018 im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung wieder einzuführen?
  2. Wie oft und von wem wurde das Zustimmungsverfahren nach § 64a BremLBO seit der Wiederaufnahme 2018 angewandt? (Wenn es bisher nicht angewandt wurde, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?)
  3. Welche Zeitersparnisse konnten durch die Anwendung des Zustimmungsverfahrens bei Bauvorhaben erzielt werden?
  4. Welche Bremischen Behörden, Eigenbetriebe und Beteiligungen gelten als qualifizierte Baudienststellen nach § 64a BremLBO?
  5. Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung des Zustimmungsverfahrens erfüllt sein? Welche Bremischen Behörden, Eigenbetriebe und Beteiligungen erfüllen aktuell diese Voraussetzungen? Welche Kosten würden für die Bremische Verwaltung, die Eigenbetriebe und die Beteiligungen anfallen, um zukünftig die Voraussetzungen zu erfüllen?
  6. Inwiefern erfüllt die in der Gründung befindliche Kita- und Schulbaugesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung des Zustimmungsverfahrens?
  7. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei der Anwendung des Zustimmungsverfahrens im Vergleich zum herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren?
  8. Inwiefern und in welchem Umfang können Kosten durch die Anwendung des Zustimmungsverfahrens gespart werden?
  9. Welche Zeitersparnisse lassen sich durch die Anwendung des Zustimmungsverfahrens im Vergleich zum herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erzielen?
  10. Bei welchen öffentlichen Bauvorhaben muss laut § 70 Absatz 3 BremLBO eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden?
  11. Welche Informationen hat der Senat über die Nutzung eines Zustimmungsverfahrens in anderen Bundesländern und deren Kommunen?
  12. Wie bewertet der Senat die Nutzung entsprechender Verfahren in anderen Bundesländern und deren Kommunen und welche Erkenntnisse können auf Bremen übertragen werden?

 

 

Senihad Šator, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE