Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Dieses Bild zeigt eine Baustelle.

Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD

 

Die Voraussetzungen für Bauvorhaben müssen sich unter den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen verändern. Bremen braucht mehr und anderen Wohnraum, denn die Versorgungslage – vor allem mit preisgünstigen Wohnungen – ist in Bremen und bundesweit gefährdet.

Es ist sinnvoll, die Abläufe im bremischen Bauplanungsprozess zu reformieren, mit weniger Hürden und offener für Innovationen. Das wünschen sich neben privaten Investor*innen auch sozial orientierte Wohnungsunternehmen, die angesichts der Herausforderungen in der aktuellen Baukonjunktur bessere Rahmenbedingungen für ihre Projekte benötigen. Mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Bau soll nicht nur die Wohnungsversorgung verbessert, sondern auch klimafreundlichen, ökologischen Bauprojekten der Weg geebnet werden.

In der Weiterentwicklung des Gebäudebestandes in Bremen liegt ein großes Potenzial. Eine über Generationen gewachsene Stadt bietet eine Grundlage an sozialer, wirtschaftlicher und verkehrlicher Infrastruktur und ist gleichzeitig stetig im Wandel. Um eine Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich zu reduzieren, braucht es die effiziente Nutzung der bereits versiegelten Flächen in Bremen. Zudem kann mit der Nutzung der bestehenden Gebäudestruktur ein erheblicher Teil an Ressourcen für Neubau eingespart und die „Graue Energie“ weiter genutzt werden.

Unser Nachbarbundesland Niedersachsen zeigt mit der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) Möglichkeiten für eine effektive Umbauordnung auf. Niedersachsen hat viel Lob für diese Schritte bekommen und eignet sich als Vorbild für andere Bundesländer – auch für Bremen. Durch den weitreichenderen Bestandsschutz werden hohe technische Ansprüche nach neuesten Baustandards heruntergefahren, ohne dabei die wesentlichen Schutzziele und Klimaaspekte zu vernachlässigen. Bauen wird dadurch einfacher, günstiger und ressourcenschonender. Auch ein Entfall der Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen und eine Möglichkeit, wie der zweite Rettungsweg einfacher durch Geräte der Feuerwehr nachgewiesen werden kann, soll den von Niedersachsen eingeschlagenen Weg in Bremen fortführen. Gerade im Hinblick auf den Wegfall der Aufzugspflicht ist es unerlässlich, dass dafür an anderer Stelle im jeweiligen Stadtteil genügend barrierefreier Wohnraum realisiert wird.

Die Digitalisierung des Bauantrags ist ein zentrales Element, wenn es um die Vereinfachung von Bauplanungsprozessen geht. Sowohl innerhalb der Verwaltung als auch als Antragssteller*in bietet die Digitalisierung die Chance für schnellere und effizientere Abstimmung. Bremen ist bereits auf dem Weg und sollte die Umstellung bis zum Ende des Jahres abschließen.

Auch der Schallschutz soll im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung reformiert und von unnötigen Auflagen befreit werden. Denn Bremen hat für den Außenraum von Neubaugebieten einen strengeren Schallschutzstandard als die bundesweit gültige BImSchV (5 DBA weniger). Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und technisch überholt: Es gibt längst Wohnungsneubau in Umgebungen, die nicht so leise sind wie das klassische reine Wohngebiet. Deshalb sollte geprüft werden, wie die Regelungen für den Schallschutz reformiert und vereinfacht werden können. Nur so ist es möglich, Projekte wie die Belebung der Innenstadt durch die Schaffung von Wohnraum umzusetzen, denn wo Nutzungen von Wohnen, Gewerbe, Kultur und Freizeit gemischt sind, ist es im Außenraum auch lauter.

Mit dem Vorhaben einer zweiten Novellierung der LBO schaffen wir angesichts der allgemeinen Baukonjunktur neue Möglichkeiten für innovative Bauprojekte und vereinfachen die bestehenden Verfahren. Hiermit setzen wir den Weg der ersten Novelle der LBO fort, um so den Bau von bezahlbaren Wohnungen weiter zu fördern.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. in der nächsten Novellierung der bremischen Landesbauordnung im Sinne des Bestandsschutzes und mit einer Orientierung am § 85 a der neuen niedersächsischen Landesbauordnung bei baulichen Veränderungen an Gebäuden durch Aufstockung, Umbau oder Ausbau oder andere Nutzungen an Bauteile keine höheren Anforderungen zu stellen, als sie im Bestand erfüllt sind;
  1. auf die Pflicht zur Aufzugnachrüstung bei der Aufstockung bestehender Gebäude in bestimmten Gebäudeklassen im Rahmen der Novellierung zu verzichten;
  1. den zweiten Rettungsweg nach baulichen Veränderungen leichter nachweisen lassen zu können, etwa durch Rettungsgeräte der Feuerwehr;
  1. den digitalen Bauantrag noch in diesem Jahr zum Standardvorgang zu machen;
  1. die Anforderungen an den Schallschutz in der städtebaulichen Planung so zu reformieren, dass sie den bundesweit geltenden Regelungen entsprechen.

 

 

Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD