
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD
Alte, stattliche Bäume sind beeindruckende Symbole für die Schönheit der Natur – und zugleich Zeugnisse kulturhistorischer Epochen. Sie wurden vielfach gepflanzt, um Kirchen und Klöster zu rahmen, Straßen oder Häuser zu beschatten oder als Windschutz zu dienen. In Gärten und Parkanlagen wie Bürgerparks in Bremen und Bremerhaven prägen sie das Bild und verleihen den Anlagen Struktur und Charakter. Solche Bäume sind von besonderem Wert – sowohl für das Stadtbild als auch aus naturschutzfachlicher Sicht.
Um die wertvollsten und ältesten dieser Naturdenkmale möglichst lange zu erhalten, ist ein besonderer Schutz erforderlich. Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie nach § 19 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege können Einzelschöpfungen der Natur – etwa Bäume oder Findlinge – unter Schutz gestellt werden, wenn sie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit schützenswert sind.
Zwar sind viele Bäume im Land Bremen bereits durch das bestehende Schutzgebietsmanagement – etwa im Bremerhavener Naturschutzgebiet Düllhamm oder in denkmalgeschützten Bereichen wie den Bremer Wallanlagen und dem Bürgerpark – gesichert. Auch das nationale Naturerbe schützt in Bremen zwei einzelne Bäume. Doch darüber hinaus fehlt seit nunmehr 20 Jahren eine rechtliche Grundlage, um herausragende Einzelbäume in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gezielt als Naturdenkmale auszuweisen. Angesichts des Klimawandels, notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen und der Bedeutung alter Bäume für ein lebenswertes Stadtbild besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist an der Zeit, den Schutz alter und ortsbildprägender Bäume zu stärken. Die Wiederaufnahme dieser Schutzkategorie sollte als partizipativer Prozess in den Stadtteilen verankert werden – unter Einbeziehung von Ortsämtern, Beiräten, Stadtteilkonferenzen und lokalen Akteuren.
Auch in den Städten Bremen und Bremerhaven sollte ein solcher Schutz, wie es ihn in anderen Städten gibt, wieder eingeführt werden – mit einer klaren rechtlichen Grundlage, konkreten Kriterien und einer transparenten Dokumentation. Dieser Prozess der Identifikation und Auswahl der Naturdenkmale muss dabei maßgeblich in den Stadtteilen erfolgen – mit Einbeziehung von Einrichtungen, Institutionen, Initiativen, Schulen und Anwohner*innen. Beschilderungen und Patenschaften schaffen Identifikation und stärken das Bewusstsein für den Wert dieser Bäume.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat,
Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke
Derik Eicke, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD