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Naturdenkmale wieder unter besonderen Schutz stellen

Grüne Wiesen mit einem Fluss

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD

Alte, stattliche Bäume sind beeindruckende Symbole für die Schönheit der Natur – und zugleich Zeugnisse kulturhistorischer Epochen. Sie wurden vielfach gepflanzt, um Kirchen und Klöster zu rahmen, Straßen oder Häuser zu beschatten oder als Windschutz zu dienen. In Gärten und Parkanlagen wie dem Bremer Bürgerpark prägen sie das Bild und verleihen den Anlagen Struktur und Charakter. Solche Bäume sind von besonderem Wert – sowohl für das Stadtbild als auch aus naturschutzfachlicher Sicht.

Um die wertvollsten und ältesten dieser Naturdenkmale möglichst lange zu erhalten, ist ein besonderer Schutz auf kommunaler Ebene erforderlich. Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den Landesnaturschutzgesetzen können Einzelschöpfungen der Natur – etwa Bäume oder Findlinge – unter Schutz gestellt werden, wenn sie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit schützenswert sind.

Zwar sind viele Bäume in Bremen bereits durch das bestehende Schutzgebietsmanagement – etwa in Naturschutzgebieten oder denkmalgeschützten Bereichen wie den Wallanlagen und dem Bürgerpark – gesichert. Auch das nationale Naturerbe schützt in Bremen zwei einzelne Bäume. Doch darüber hinaus fehlt seit nunmehr 20 Jahren eine rechtliche Grundlage, um herausragende Einzelbäume im Stadtgebiet gezielt als Naturdenkmale auszuweisen. Angesichts des Klimawandels, notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen und der Bedeutung alter Bäume für ein lebenswertes Stadtbild besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist an der Zeit, den Schutz alter und ortsbildprägender Bäume zu stärken. Die Wiederaufnahme dieser Schutzkategorie sollte als partizipativer Prozess in den Stadtteilen verankert werden – unter Einbeziehung von Ortsämtern, Beiräten und lokalen Akteuren.

Auch in Bremen sollte ein solcher Schutz, wie es ihn in anderen Städten gibt, wieder eingeführt werden – mit einer klaren gesetzlichen Grundlage, konkreten Kriterien und einer transparenten Dokumentation. Dieser Prozess der Identifikation und Auswahl der Naturdenkmale muss dabei maßgeblich in den Stadtteilen erfolgen – mit Einbeziehung von Einrichtungen, Institutionen, Initiativen, Schulen und Anwohner*innen. Beschilderungen und Patenschaften schaffen Identifikation und stärken das Bewusstsein für den Wert dieser Bäume.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat,

1. zu erheben, wie viele Naturdenkmale (Einzelschöpfungen) in Bremen existieren, deren Schutzstatus zu evaluieren und unter maßgeblicher Beteiligung von Ortsämtern, Beiräten sowie Institutionen, Schulen und Einrichtungen weitere potenzielle Naturdenkmale zu ermitteln und ggf. unter Schutz zu stellen;

2. bei Bedarf eine neue Verordnung für den Schutz von Naturdenkmalen (Einzelschöpfungen) zu erlassen und geeignete Kriterien für die Ausweisung zu entwickeln;

3. den ehemals geschützten Baumbestand aus der dritten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen (1960, außer Kraft 2005) zu prüfen und ggf. in die neue Verordnung mit aufzunehmen;

4. die ausgewählten Naturdenkmale ausreichend zu beschildern, digital insgesamt aufzulisten und, wo möglich, touristisch erfahrbar zu machen;

5. analog zu dem Denkmalschutz von Gebäuden einzelfallbezogene Unterstützung bei der Unterhaltung und Pflege von Naturdenkmalen zu ermöglichen;

6. der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke

Derik Eicke, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD