Im Zusammenhang mit den sog. Panama-Papers, den Cum-Ex bzw. Cum-Cum-Geschäften sowie den „Share-Deals“ hat die Staatengemeinschaft ihren Kampf gegen unerwünschte Steuergestaltungen verstärkt. Hierzu hat die EU in 2018 eine entsprechende Richtlinie beschlossen, die eine Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen vorsieht. Die Richtlinie eröffnet eine europaweit einheitliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.
Im November/Dezember 2019 wurde die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen. Somit hat die Bundesregierung die Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Auf Grund der Kompetenzen der EU-Kommission enthielt der Vorschlag der Kommission ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte. Den Nationalstaaten war es freigestellt, zusätzlich eine Anzeigepflicht für nationale Sachverhalte einzuführen. Deutschland hat davon – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – keinen Gebrauch gemacht. Dies ist bedauerlich, da bereits auf der Finanzministerkonferenz der Länder am 21. Juni 2018 ein Vorschlag zur nationalen Anzeigepflicht erarbeitet worden war.
Zielsetzung des beschlossenen Anzeigepflichtgesetzes ist, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steueraufkommens zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.
Neben der beschlossenen grenzüberschreitenden Anzeigepflicht ist im Kampf um mehr Steuergerechtigkeit auch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen notwendig. Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen würde u.a. die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer betreffen. Hinsichtlich der Erbschaftssteuer müssten somit beispielsweise Modelle gemeldet werden, mit denen Vermögende systematisch die Schenkungs- und Erbschaftssteuer vermeiden. Die Meldepflicht würde den nationalen Behörden helfen, potenziell aggressive Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.
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