
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
Mit dem Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat die Bremische Bürgerschaft die Abstandsregelungen für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen verschärft. Im Rahmen der Gesetzesverschärfung wurde jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie die neu zugrunde liegenden Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie genau gemessen werden sollen.
In der Folge haben sich der Senator für Inneres und Sport sowie die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in ihrer geteilten Zuständigkeit darauf verständigt, dass mit dem Landesamt GeoInformation Bremen eine Distanzmatrix hinsichtlich der neu festgelegten Abstände erarbeitet wird. Hierzu mussten aufgrund der Regelungslücke eigene Messpunkte definiert werden. Bei Schulen wurde der Schulmittelpunkt als Koordinate verwendet, bei Spielhallen und Wettvermittlungsstellen die Eingangstüren.
Die Verwendung des Schulmittelpunktes entspricht jedoch nicht der Intention des Gesetzgebers, im Sinne des Jugendschutzes den Abstand zu Spielhallen und Wettvermittlungsstellen auf mindestens 500 Meter festzulegen. Gerade bei großen Schulgrundstücken ergeben sich somit zulässige Abstände, die 500 Meter deutlich unterschreiten.
Hier bedarf es daher einer gesetzlichen Klarstellung, dass bei Schulen grundsätzlich die nächstgelegene Schulgrundstücksgrenze als Messpunkt zugrunde gelegt wird. Dies sollte sowohl für den Abstand zu Spielhallen als auch für den Abstand zu Wettvermittlungsstellen gelten. Für Letztere regelt § 5a Absatz 2a des Bremischen Glücksspielgesetzes, dass die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen von dem 500-Meter-Mindestabstand zulassen kann. Durch eine solche Abweichungsmöglichkeit für atypische Fälle kann örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen, etwa bei unbegehbaren Grundstücksteilen. Für Spielhallen kennt das Bremische Spielhallengesetz eine derartige Abweichmöglichkeit nicht. Ein Grund für diese ungleiche Gesetzeslage ist nicht ersichtlich.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, eine Harmonisierung der Abstandsregelungen in Glücksspielgesetz und Spielhallengesetz zu prüfen, mit der klar definiert wird, dass bei der Berechnung der Mindestabstände folgende Messpunkte zu nutzen sind:
Kevin Lenkeit, Selin Arpaz, Volker Stahmann, Falko Bries,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Michael Labetzke, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell,
Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke
SPD-Bürgerschaftsfraktion
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